Fahrerlaubnis & Führerschein

Information zum Besucherverkehr

Ein Vorsprache in der Fahrerlaubnisbehörde in Pirna und in der Außenstelle in Freital ist sowohl mit als auch ohne Termin möglich. 

Zur Terminabstimmung werden die Bürgerinnen und Bürger gebeten, soweit möglich die direkten Ansprechpartner in den Bereichen zu kontaktieren. Die direkten Ansprechpartner zur Terminvereinbarung finden Sie unter Kontakte am Ende der Seite. Bitte nutzen Sie den Kontakt des Standortes, an dem Sie vorsprechen wollen. Nur im Ausnahmefall die zentrale Einwahl 03501 515-0 zu nutzen.

Für alle Anträge steht  auch der Postweg offen. Dabei ist zu beachten, dass die Unterlagen vollständig mit allen notwendigen Unterlagen und Nachweisen eingereicht werden. Nur vollständige Anträge können auch bearbeitet werden.

Auf die Übersendung von Bargeld bitten wir zu verzichten!

 

 

Aktuelle Informationen

 

Führerscheinumtausch - Jahrgänge 1953 bis 1971 und später ("Papierführerscheine")

Für Personen, die im Zeitraum von 1971 und später geboren wurden und deren Führerschein vor 1999 ausgestellt ist, steht der Umtausch in einen EU-Kartenführerschein an. Dieser muss bis zum 19. Januar 2025 erfolgt sein.

Diejenigen, welche im Zeitraum von 1953 - 1970 geboren worden sind und deren Führerschein vor 1999 ausgestellt ist, hätten diesen bis 19. Januar 2024 umtauschen müssen. 

Wir möchten Sie darum bitten, Ihren Führerscheinantrag rechtzeitig zu stellen und nicht bis zum Ende der Frist zu warten, um einen reibungslosen Umstieg zu sichern. 

Die Umtauschanträge der Geburtsjahrgänge ab 1953 mit einem Führerschein, der vor 1999 ausgestellt worden, werden vorrangig bearbeitet. Bei Umtauschanträgen von Personen, die noch nicht an der Reihe sind, ist mit erhöhten Bearbeitungszeiten zu rechnen.

Gern können Sie ihren vollständigen Antrag auch postalisch einreichen, in diesem Fall kann jedoch kein Direktversand erfolgen.

Weitere Informationen bzw. Umtauschfristen finden Sie unter dem Punkt „Umtausch in einen EU-Führerschein“. (hier)     

Bearbeitung von Vorgängen im Fahrerlaubnisbereich auf der Grundlage des Straßenverkehrsgesetzes (StvG) und der Fahrerlaubnisverordnung (FeV)

 

Erforderliche Unterlagen

  • Kopie Personalausweis oder Reisepass
  • Kopie Führerschein

Um eine Karteikartenabschrift zu beantragen, senden Sie uns entweder eine E-Mail an fahrerlaubnis@landratsamt-pirna.de oder beantragen diese formlos unter der Angebe Ihrer persönlichen Daten postalisch an Schloßhof 2/4 in 01796 Pirna. 

In beiden Fällen sind die Kopien des Ausweisdokumentes und des Führerscheins essenziell.

Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich.

 

Erforderliche Unterlagen für die

Klassen A, A1, A2, AM, B, BE, L, T

  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als drei Monate)
  • biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm)
  • Sehtestbescheinigung (nicht älter als zwei Jahre)
  • Teilnahmebescheinigung "Erste Hilfe"
  • eventuell bereits vorhandener Führerschein
  • Antrag Fahrschule (Hier klicken)

Hinweise (Besonderheiten)
zusätzlich bei Antragstellung "Begleitendes Fahren mit 17"

  • Antrag zur Teilnahme am Modellversuch - Zustimmung der Eltern (Beiblatt 1 - Hier klicken
  • Antrag zur Teilnahme am Modellversuch - Angaben der Begleitperson (Beiblatt 2 - Hier klicken)
  • Kopie Führerschein und Personalausweis der Begleitperson 

zusätzlich für die Klasse B mit der Schlüsselzahl 96

  • Bestätigung über die erfolgreiche Teilnahme an der Fahrerschulung nach Anlage 7a zu § 6a FeV

Klassen C, CE, C1, C1E

  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als drei Monate)
  • biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm)
  • augenärztliches Zeugnis (nicht älter als zwei Jahre)
  • Gutachten über die körperliche und geistige Eignung nach dem amtlichen Muster (Bescheinigung ärztliche Untersuchung) - nicht älter als 1 Jahr
  • Teilnahmebescheinigung "Erste Hilfe"
  • Antrag Fahrschule (Antragsformular - Hier klicken)
  • bereits vorhanden Führerschein
  • Hinweise für Berufskraftfahrer bitte beachten (siehe unten)

Klassen D, DE, D1, D1E

  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als drei Monate)
  • biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm)
  • augenärztliches Zeugnis (nicht älter als zwei Jahre)
  • Gutachten über die körperliche und geistige Eignung nach dem amtlichen Muster (Bescheinigung ärztliche Untersuchung) - nicht älter als 1 Jahr
  • Eignungsgutachten nach Anlage 5 Ziffer 2 FeV - nicht älter als 1 Jahr
  • Behördenführungszeugnis nach Maßgabe des § 30 Absatz 5 Satz 1 BZRG (nicht älter als 3 Monate)
  • Teilnahmebescheinigung "Erste Hilfe"
  • Antrag Fahrschule (Antragsformular - Hier klicken)
  • bereits vorhandenen Führerschein
  • Hinweise für Berufskraftfahrer bitte beachten (siehe unten)

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als drei Monate)
  • biometrisches Lichtbild (35 x 45mm)
  • Führerschein  
  • Antrag Umtausch in einen EU-Kartenführerschein (Antragsformular - Hier klicken)    
  • gegebenenfalls noch vorhandene Führerscheinanträge (graue Karteikarten)                            

Bitte unbedingt beachten:
Wurde der bisherige Führerschein nicht im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge oder in den ehemaligen Landkreisen Sebnitz, Pirna, Freital oder Dippoldiswalde ausgestellt, wird zusätzlich noch eine Karteikartenabschrift von der ausstellenden Behörde benötigt. Um den Vorgang zu beschleunigen, kann diese im Vorfeld vom Bürger selbst bei der jeweiligen Führerscheinstelle angefordert werden. Im Regelfall wird diese direkt an die Führerscheinstelle geschickt.

Umtauschdaten für Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt worden sind.

Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind:

Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers

Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss
Vor 1953 19. Januar 2033
1953 bis 1958 19. Januar 2022
1959 bis 1964 19. Januar 2023
1965 bis 1970 19. Januar 2024
1971 oder später 19. Januar 2025

Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind:

Ausstellungsjahr des Führerscheins Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss
1999 bis 2001 19. Januar 2026
2002 bis 2004 19. Januar 2027
2005 bis 2007 19. Januar 2028
2008 19. Januar 2029
2009 19. Januar 2030
2010 19. Januar 2031
2011 19. Januar 2032
2012 bis 18. Januar 2013 19. Januar 2033

 

Erforderliche Unterlagen

für die Klassen C, CE, C1, C1E, D, DE, D1, D1E

  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als drei Monate)
  • biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm)
  • Führerschein
  • Antrag Führerscheinstelle (Antragsformular - Hier klicken)
  • augenärztliches Zeugnis (nicht älter als zwei Jahre)
  • Gutachten über die körperliche und geistige Eignung nach dem amtlichen Muster (Bescheinigung ärztliche Untersuchung) - nicht älter als 1 Jahr

zusätzlich für die Klassen D, DE, D1, D1E

  • Behördenführungszeugnis nach Maßgabe des § 30 Absatz 5 Satz 1 BZRG (nicht älter als 3 Monate)
  • ab dem 50. Lebensjahr: Eignungsgutachten nach Anlage 5 Ziffer 2 FeV - nicht älter als 1 Jahr
  • Hinweise für Berufskraftfahrer bitte beachten (siehe unten)

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als drei Monate)
  • biometrisches Lichtbild (35 x 45mm)
  • Antrag Führerscheinstelle (Antragsformular - Hier klicken)
  • ggf. Diebstahlanzeige

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als drei Monate)
  • biometrisches Lichtbild (35 x 45mm)
  • EU-Führerschein

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als drei Monate)
  • Behördenführungszeugnis nach Maßgabe des § 30 Absatz 5 Satz 1 BZRG (nicht älter als 3 Monate)
  • EU-Führerschein
  • Antrag Fahrgastschein (Antragsformular - Hier klicken)
  • augenärztliches Zeugnis (nicht älter als 2 Jahre)
  • Gutachten über die körperliche und geistige Eignung nach dem amtlichen Muster (Bescheinigung ärztliche Untersuchung) - nicht älter als ein Jahr
  • Eignungsgutachten nach Anlage 5 Ziffer 2 FeV - nicht älter als 1 Jahr
  • zusätzlich für Krankenkraftwagen: Teilnahmebescheinigung "Erste Hilfe" 
  • zusätzlich für Taxi: Fachkundenachweis erforderlich

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als drei Monate)
  • Behördenführungszeugnis nach Maßgabe des § 30 Absatz 5 Satz 1 BZRG (nicht älter als 3 Monate)
  • EU-Führerschein
  • Antrag Fahrgastschein (Antragsformular - Hier klicken)
  • augenärztliches Zeugnis (nicht älter als 2 Jahre)
  • Gutachten über die körperliche und geistige Eignung nach dem amtlichen Muster (Bescheinigung ärztliche Untersuchung) - nicht älter als ein Jahr
  • ab dem 60. Lebensjahr: Eignungsgutachten nach Anlage 5 Ziffer 2 FeV - nicht älter als 1 Jahr

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als drei Monate)
  • biometrisches Lichtbild (35 x 45mm)
  • nationalen Führerschein
  • Antrag Führerscheinstelle (Antragsformular - Hier klicken)
  • Dienstführerschein oder Bescheinigung der Dienststelle über die Erteilung einer Dienstfahrerlaubnis

aufgrund einer Fahrerlaubnis aus einem Nicht-EU oder Nicht-EWR-Staat

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung (nicht älter als drei Monate) oder Duldung oder Aufenthaltstitel
  • biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm)
  • Führerschein mit amtlich anerkannter Übersetzung eines international anerkannten Automobilclubs oder einer vom Bundesministerimum für Verkehr und digitale Infrastruktur bestimmten Stelle 
  • Teilnahmebescheinigung "Erste Hilfe"
  • Sehtestbescheinigung für die Klassen A, A1, A2, AM, B, BE, L oder T 
  • Zeugnis oder Gutachten über das Sehvermögen für die Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE oder D1E (Augenarzt)
  • ärztliche Untersuchung nach § 11 Abs. 9 i. V. m. Anlage 5 FeV für die Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE oder D1E (Allgemeinmediziner)
  • Antrag Fahrschule (Antragsformular - Hier klicken)
  • Prüfung der Theorie und Praxis notwendig

Erforderliche Unterlagen für die

Klassen A, A1, A2, AM, B, BE, L, T

  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als drei Monate)
  • Teilnahmebescheinigung "Erste Hilfe"
  • biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm)
  • Sehtestbescheinigung (nicht älter als zwei Jahre)
  • Behördenführungszeugnis nach Maßgabe des § 30 Absatz 5 Satz 1 BZRG (nicht älter als 3 Monate)
  • Antrag Führerscheinstelle (Antragsformular - Hier klicken)

Klassen C, CE, C1, C1E

  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als drei Monate)
  • Teilnahmebescheinigung "Erste Hilfe"
  • biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm)
  • augenärztliches Zeugnis (nicht älter als zwei Jahre)
  • Gutachten über die körperliche und geistige Eignung nach dem amtlichen Muster (Bescheinigung ärztliche Untersuchung) - nicht älter als 1 Jahr
  • Behördenführungszeugnis nach Maßgabe des § 30 Absatz 5 Satz 1 BZRG (nicht älter als 3 Monate)
  • Antrag Führerscheinstelle (Antragsformular - Hier klicken)

Klassen D, DE, D1, D1E

  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als drei Monate)
  • Teilnahmebescheinigung "Erste Hilfe"
  • biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm)
  • augenärztliches Zeugnis (nicht älter als zwei Jahre)
  • Gutachten über die körperliche und geistige Eignung nach dem amtlichen Muster (Bescheinigung ärztliche Untersuchung) - nicht älter als 1 Jahr
  • Eignungsgutachten nach Anlage 5 Ziffer 2 FeV - nicht älter als 1 Jahr
  • Behördenführungszeugnis nach Maßgabe des § 30 Absatz 5 Satz 1 BZRG (nicht älter als 3 Monate)
  • Antrag Führerscheinstelle (Antragsformular - Hier klicken)

Fahrer und Fahrerinnen die Fahrten im Güterkraft- und Personenverkehr beruflich oder zu gewerblichen Zwecken auf öffentlichen Straßen mit Kraftfahrzeugen durchführen, haben einen Nachweis zur Grundqualifizierung und/oder Weiterbildung auf der Grundlage des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes (BKrFQG) vorzulegen.

Die Grundqualifikation gilt für den Ersterwerb und die Neuerteilung der Klassen D1, D1E, D oder DE ab dem 10.09.2008 und für den Ersterwerb und die Neuerteilung der Klassen C1, C1E, C oder CE ab dem 10.09.2009.

Inhaber der Fahrerlaubnisklassen D1, D1E, D oder DE mit dem Besitzstand vor dem 10.09.2008 haben die erste Qualifizierung/Weiterbildung bis zum 10.09.2013 zu absolvieren.

Inhaber der Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C oder CE mit dem Besitzstand vor dem 10.09.2009 haben die erste Qualifizierung/Weiterbildung bis zum 10.09.2014 zu absolvieren.

Dieser Nachweis ist der Fahrerlaubnisbehörde zur Erteilung, Verlängerung oder Umtausch der Fahrerlaubnisbehörde vorzulegen.

Hinweise zum Datenschutz

Aufgrund von Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung sind wir verpflichtet, Sie über die Erhebung und Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten zu informieren.

Die entsprechenden Informationen können Sie sich hier herunterladen:

Führerscheinstelle - Hauptstelle Pirna

01796 Pirna, Schloßhof 2/4 (Haus SF)

01782 Pirna, Postfach 10 02 53/54

Telefon
Telefon
E-Mail
Hinweis
Weitere telefonische Durchwahlen:

03501 515-4231
03501 515-4235
03501 515-4245
03501 515-4246
03501 515-4381

Führerscheinstelle - Nebenstelle Freital

01705 Freital, Dresdner Straße 107

01782 Pirna, Postfach 10 02 53/54

Telefon
Telefon
E-Mail
Hinweis
Weitere telefonische Durchwahlen:
03501 515-4274
03501 515-4275
03501 515-4286