Corona-Virus: Vollzug des Infektionsschutzgesetzes und der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung Maßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie

09.12.2020 00:00

Symbolbild

 

Vollzug des Infektionsschutzgesetzes und der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung

Maßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie

Der Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge hat aufgrund des hohen Inzidenzwertes bereits am 30.11.2020 eine Allgemeinverfügung im Rahmen der Umsetzung der Regelungen des
§ 8 Absatz 1 und Absatz 4 SächsCoronaSchVO erlassen.

In den letzten fünf Tagen bewegte sich der Inzidenzwert im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge zwischen 477,2 und 534,6 und hat damit den in der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung vom 27.11.2020 (SächsCoronaSchVO) festgelegten Inzidenzwert erheblich überschritten.

Vor dem Hintergrund des aktuellen Infektionsgeschehens hat sich die Landkreisverwaltung entschieden eine Verschärfung der bestehenden Allgemeinverfügung zu erlassen.

Die Änderung der Allgemeinverfügung des Landkreises ist ab dem 10.12.2020 gültig und wird u. a. folgende Maßnahmen beinhalten:

  • Ein generelles Verbot zur Abgabe von Alkoholika und alkoholhaltigen Getränken außerhalb von Läden und Geschäften im gesamten öffentlichen Raum.
  • Ein generelles Verbot zum Konsum von Alkoholika und alkoholhaltigen Getränken im gesamten öffentlichen Raum.
  • Die Allgemeinverfügung mit allen detaillierten Regelungsinhalten ist auf der Internetseite des Landratsamtes unter https://www.landratsamt-pirna.de/corona-bekanntmachungen.html einsehbar.

Die Allgemeinverfügung des Landkreises ist befristet und gilt bis zum 28. Dezember 2020.