Neue Bescheinigung für die Befreiung von der Quarantänepflicht für Einreisende

17.03.2021 00:00

Symbolbild

Der Freistaat Sachsen passte am 16.03.2021 seine Quarantäne-Verordnung an, welche heute (17.03.2021) in Kraft trat.

Die Änderungen erweitern den Personenkreis, welcher ohne Pflicht zur Quarantäne nach Sachsen einreisen darf. Bislang galt diese Möglichkeit lediglich für Beschäftigte im Gesundheitswesen, Daseinsvorsorge und einzelnen Branchen.

Unter der Maßgabe einer vom Arbeitgeber anzubietenden täglichen Testung auf das Nichtvorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 sind nunmehr alle Beschäftigten von der Quarantänepflicht befreit, die für die Aufrechterhaltung der Betriebsabläufe unabdingbar sind.

Das Vorliegen dieser Voraussetzung ist durch eine amtliche Bescheinigung des Landratsamtes nachzuweisen.

Das entsprechende Formular ist auf der Internetseite des Landratsamtes unter https://www.landratsamt-pirna.de/corona-kontakte-formulare.html abrufbar.

Die Bescheinigung senden Sie per E-Mail an arbeitsquarantaene@landratsamt-pirna.de

Weitere Informationen zur Sächsischen Corona-Quarantäne-Verordnung unter https://www.coronavirus.sachsen.de/amtliche-bekanntmachungen.html

 

Hinweise zur Antragstellung:

Die Übersendung der vorausgefüllten amtlichen Bescheinigung gilt als Antrag, mit dem der Arbeitgeber zugleich erklärt, dass der Beschäftigte die o. g. Voraussetzung erfüllt. Diese Erklärung ist dann vom Landratsamt zu bestätigen. Der Antrag kann auch in elektronischer Form per E-Mail eingereicht werden.