Die Bürgertelefone des Landkreises erreichen Sie unter den Telefonnummern 03501 515-1166 und 03501 515-1177 von Montag bis Freitag in der Zeit von 8:00 bis 18:00 Uhr.
Grundlagen: Regelungen des Freistaates Sachsen, Sächsische Corona-Quarantäne-Verordnung
Ein- und Rückreise aus Risikogebieten
Personen, die aus dem Ausland in den Freistaat Sachsen einreisen und sich zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb von 10 Tagen vor der Einreise in einem Risikogebiet (gemäß der Veröffentlichung des Robert Koch-Instituts zum Zeitpunkt der Einreise) aufgehalten haben, sind verpflichtet:
- höchstens 24 Stunden vor oder unmittelbar bei der Einreise (bis spätestens 48 Stunden danach) einen Corona-Test durchführen zu lassen und den Testnachweis dem Gesundheitsamt über die E-Mail-Adresse rueckkehrer@landratsamt-pirna.de zukommen zu lassen (nutzen Sie ebenfalls das Formular unter https://fs.egov.sachsen.de/formserv/findform?shortname=LK_SSOE_ORG_Kostenpf&formtecid=11&areashortname=14628
- sich unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg in die Haupt- oder Nebenwohnung oder eine andere geeignete Unterkunft zu begeben und für einen Zeitraum von zehn Tagen nach ihrer Einreise abzusondern
- sich unmittelbar vor der Einreise unter der Adresse www.einreiseanmeldung.de anzumelden
Die Dauer der Quarantäne kann durch einen weiteren negativen Test verkürzt werden. Der Test selbst darf dabei frühestens fünf Tage nach der Einreise vorgenommen werden. Das Testergebnis ist für mindestens 10 Tage aufzubewahren und auf Verlangen des Gesundheitsamts diesem per E-Mail vorzulegen. Bis zum Vorliegen eines negativen Testergebnisses muss die häusliche Quarantäne eingehalten werden.
Die Kosten der Testungen müssen vom Einreisenden selbst getragen werden. Testungen können im Testzentrum am Flughafen Dresden, bei den Hausärzten oder bei zur Durchführung von Antigen-Schnelltests befugten Einrichtungen erfolgen.
Ausnahmen
Ein- und Rückreisende aus Risikogebieten, die unter die Ausnahmen nach § 3 Abs. 2 SächsCoronaQuarVO zählen, sind sowohl von der Quarantäne als auch von der Melde- und Testpflicht ausgenommen.
Bei Reisenden aus Risikogebieten, die unter die Ausnahmen nach § 3 Abs. 3 SächsCoronaQuarVO fallen und denen ein ärztlicher Befund in deutscher, englischer oder französischer Sprache bescheinigt, dass es keine Anhaltspunkte für eine Infektion gibt, besteht nur eine Meldepflicht gegenüber dem Gesundheitsamt. Wie oben beschrieben, sollten sich diese Personen per E-Mail unter Angabe der Reise- und persönlichen Daten beim Gesundheitsamt melden. Der ärztliche Befund ist mit einzureichen. Ein Screenshot der Corona-App ist nicht ausreichend. Für Urlaubsrückkehrer gilt die Ausnahmeregelung nicht, wenn für das Land eine Reisewarnung besteht.
Die zu Grunde liegende Testung darf höchstens 48 Stunden vor Einreise vorgenommen worden sein und muss die Anforderungen des Robert Koch-Instituts erfüllen. Das Testergebnis ist für mindestens zehn Tage nach Einreise aufzubewahren. Liegen zum Zeitpunkt der Ein- oder Rückreise Symptome vor, die auf eine Infektion hinweisen, ist die genannte Ausnahme trotz ärztlichem Befund hinfällig.
Berufspendler
- Die aktuellen Informationen des Freistaates Sachsen finden Sie unter: www.coronavirus.sachsen.de/informationen-fuer-einreisende-nach-sachsen-7298.html
- Bitte informieren Sie sich unter www.coronavirus.sachsen.de/informationen-fuer-einreisende-nach-sachsen-7298.html auch zur ab dem 11.01.2021 geltenden Corona-Testpflicht für Pendler (u. a. Berufspendler, Studenten, Auszubildende)
Regelung bis einschließlich 10.01.2021:
Grenzpendler, die aus einem Risikogebiet einreisen und sich dort länger als 48 Stunden aufgehalten haben, können sich für einen Corona-Test an jede Arztpraxis wenden. Außerdem ist mit nachfolgenden Arztpraxen die Durchführung der Testungen vertraglich vereinbart:
Praxis Dr. Preusche, Altenberger Straße 40, 01744 Dippoldiswalde - Schmiedeberg
Montag bis Freitag 11:00 bis 12:00 Uhr, Montag und Donnerstag 15:00 bis 15:30 Uhr
Praxis Dr. Wegner, Dresdner Straße 9, 01824 Königstein
Montag bis Freitag, 10:30 bis 11:00 Uhr
Praxis Dipl.-Med. Steinbach, Schachtstraße 3, 01705 Freital
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag 11:00 bis 12:00 Uhr
Montag und Donnerstag 14:00 bis 14:30 Uhr
Eine Testung erfolgt auf eigene Kosten.
Kontakt:
Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Amt für Gesundheits- und Verbraucherschutz
Schloßhof 2/4
01796 Pirna
Telefon: 03501 515-1166/-1177
E-Mail: rueckkehrer@landratsamt-pirna.de