Allgemeinverfügung des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge zu verschärfenden Maßnahmen

30.11.2020 00:00

Vollzug des Infektionsschutzgesetzes und der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung

Maßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie

 

Der Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge ist aufgrund des bereits seit Mitte November dauerhaft überschrittenen Schwellenwertes von 200 Neuinfektionen in den letzten sieben Tagen in Bezug auf 100 000 Einwohner gehalten, die in § 8 der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung vorgesehenen verschärfenden Maßnahmen zu verfügen.

Eine entsprechende Notwendigkeit ergibt sich aus der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung vom 27. November 2020.

Zum 1. Dezember 2020 wird die Allgemeinverfügung des Landkreises wirksam und u. a. folgende Maßnahmen beinhalten:

  • ein Verbot zur Abgabe und zum Konsum von Alkoholika und alkoholhaltigen Getränken auf bestimmten öffentlichen Plätzen und in Teilen des öffentlichen Raums,
  • eine weitergehende Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasenbedeckung in Teilen des öffentlichen Raums,
  • die Untersagung des Betriebs von Einrichtungen der Erwachsenenbildung außer für Onlineangebote,
  • die grundsätzliche Beschränkung von Versammlungen auf maximal 200 Teilnehmer
  • Regelungen für Zusammenkünfte in Kirchen und Religionsgemeinschaften und
  • Ausgangsbeschränkungen, wenn dem keine triftigen Gründe entgegenstehen.

Als triftige Gründe zählen insbesondere die Ausübung beruflicher Tätigkeiten, der Besuch von Schulen und Kindertageseinrichtungen, der Besuch von Einrichtungen zum Ziel der Aus- und Fortbildung, Versorgungsgänge des täglichen Bedarfs, die Inanspruchnahme medizinischer, psychosozialer und veterinärmedizinischer Versorgungsleistungen und die Begleitung von unterstützungsbedürftigen Personen und Minderjährigen.

Diese Aufzählungen sind nicht abschließend und können der Allgemeinverfügung, welche auf der Homepage des Landratsamtes unter folgendem Link eingestellt ist, entnommen werden.

https://www.landratsamt-pirna.de/corona-bekanntmachungen.html

Die Allgemeinverfügung des Landkreises gilt bis zum 28. Dezember 2020.