Corona-Virus: Allgemeinverfügung des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge vom 26.11.2020 zur Aufrechterhaltung der landwirtschaftlichen Infrastruktur

26.11.2020 00:00

Symbolbild

Vor dem Hintergrund des aktuellen Infektionsgeschehens hat sich die Landkreisverwaltung entschieden eine neue Allgemeinverfügung mit der Zielgruppe landwirtschaftliche Betriebe zu erlassen. An dieser Stelle geht es darum, die Arbeitsfähigkeit der hiesigen Landwirtschaft auch bei einer sich weiter zuspitzenden Lage zu gewährleisten. Die Versorgung der Tiere und der Anbauflächen muss weiterhin sichergestellt werden. Zum einem, um das Tierwohl zu gewährleisten und zum anderen, um die Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen.

Konkret werden mit der neuen Allgemeinverfügung Regelungen getroffen, wie die Landwirtschaftsbetriebe ihre Tätigkeit u. a. beim Auftreten von Positivfällen in den Betrieben sicherstellen können bzw. welche speziellen Ausnahmen von den Quarantänepflichten für die Mitarbeiter dieser Betriebe gelten.

Es gelten dennoch die in der Allgemeinverfügung näher ausgeführten Hygiene- und Kontaktbeschränkungsvorschriften.

Die Allgemeinverfügung mit allen detaillierten Regelungsinhalten ist auf der Internetseite des Landratsamtes unter https://www.landratsamt-pirna.de/corona-bekanntmachungen.html einsehbar.

Die Allgemeinverfügung gilt zunächst vom 27.11.2020 bis 31.01.2021.

Die Allgemeinverfügung des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge für in der Landwirtschaft tätige Personen über Lockerungen bzgl. der Anordnung der häuslichen Absonderung bei der Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit vom 26.04.2020 wird mit Wirkung zum 27.11.2020 widerrufen.