1. Änderungsverfügung zur Allgemeinverfügung des Landkreises über die Festlegung von Alkoholverbotszonen vom 27.01.2021

02.02.2021 00:00

Symbolbild Corona-Virus

 

1. Änderungsverfügung zur Allgemeinverfügung des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge über die Festlegung von Alkoholverbotszonen vom 27.01.2021

Der Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge hatte zum Zweck des Verbotes des Konsums von Alkohol im öffentlichen Raum bereits am 27.01.2021 eine Allgemeinverfügung im Rahmen der Umsetzung der Regelungen des § 2d Satz 1 SächsCoronaSchVO erlassen. Zur weiteren Präzisierung der Verbotszonen hat der Landkreis zum heutigen Tag die 1. Änderungsverfügung zur Allgemeinverfügung des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge über die Festlegung von Alkoholverbotszonen vom 27.01.2021 erlassen.

Demnach bleiben die allgemeinen Regelungen der Allgemeinverfügung vom 27.01.2021 bestehen. Es ist auch weiterhin generell an folgenden Orten im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge der Konsum von Alkohol untersagt:

  • Bushaltestellen
  • Bahnhöfen
  • Marktplätzen
  • Tankstellen
  • Eingangsbereich von Groß- und Einzelhandelsgeschäften (einschließlich dazugehörige   Parkplätze und Parkhäuser)

Die Allgemeinverfügung beinhaltet eine Anlage mit konkret bezeichneten öffentlichen Orten und Plätzen, aufgeschlüsselt nach Städten und Gemeinden, auf denen der Konsum von Alkohol untersagt ist. Diese Anlage 1 wurde nunmehr aktualisiert und ergänzt. Grundlage hierfür waren weitere Zuarbeiten der Städte und Gemeinden.

Die Änderungen treten zum 03.02.2021 in Kraft. Die Allgemeinverfügung gilt bis einschließlich 14.02.2021 fort. Die Änderungsallgemeinverfügung und alle weiteren Allgemeinverfügungen des Landkreises zum Thema Corona sind unter: https://www.landratsamt-pirna.de/corona-bekanntmachungen.html zu finden.