19.10.2023 13:00
Am Mittwoch, dem 18. Oktober 2023, sind die ersten von der Grundstücks- und Verwaltungsgesellschaft Sächsische Schweiz mbH (GVS) für die Unterbringung von Asylbewerbern, Spätaussiedlern sowie Kontingentflüchtlingen angemieteten Wohnungen in Hermsdorf belegt worden. Dabei handelt es sich um eine Familie aus der Russischen Föderation, die eine der Wohnungen bezog. Eine weitere Spätaussiedlerfamilie aus der Russischen Föderation wird in den nächsten Tagen folgen.
Die Wohnungen in der Gemeinde sind nach einfachem Standard zur Unterbringung hergerichtet und mit einer grundlegenden technischen Ausstattung versehen worden. In Hermsdorf wurden durch die GVS acht Wohnungen angemietet, die zur Erfüllung der gesetzlichen kommunalen Pflichtaufgabe Unterbringung verwendet werden.
Die Landkreisverwaltung erwartet im November die nächsten Zuweisungen aus den Erstaufnahmeeinrichtungen des Freistaates. In welchem Verwandtschaftsverhältnis sich die Zugewiesenen befinden, welcher Nationalität sie angehören, wird dem Amt erst kurz vor der Zuweisung durch die Landesdirektion mitgeteilt. Es kann zum jetzigen Zeitpunkt auch nicht gesagt werden, ob die Zugewiesenen in Hermsdorf oder einer anderen Gemeinde untergebracht werden.
Über Aushänge in den Eingängen der betreffenden Gebäude veröffentlicht die GVS Informationen rund um die Zuweisungen. Für die Bewohner der angemieteten Wohnungen stehen der kommunale Integrationskoordinator (kik@awo-weisseritzkreis.de), sowie die Flüchtlingssozialarbeiter (asylarbeit@awo-weisseritzkreis.de) zur Integrationsunterstützung zur Verfügung.