Wilsdruff: LKW-Verbot erlassen

02.05.2024 16:15

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Das Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge hat im Rahmen seiner örtlichen Zuständigkeit am Donnerstag, dem 2. Mai 2024, eine verkehrsrechtliche Anordnung für ein LKW-Verbot auf der S 36 zwischen Wilsdruff und dem Autobahndreieck Nossen erlassen. Darüber hinaus wurde Tempo 30 auf der S 36 in den Ortslagen Wilsdruff und Limbach angeordnet.

Die extrem häufige Stausituation auf der Autobahn und das Fehlen von Bedarfsumleitungen führt in den vom ständigen und erheblichen Ausweichverkehr betroffenen Ortschaften zu Verkehrslagen, die nicht mehr tragbar sind. Vor allem der Schwerlastverkehr bringt das vorhandene Straßennetz an dessen Grenzen.

Die Umleitung für den LKW-Verkehr erfolgt von der S 177 (Meißner Straße) in Wilsdruff zur S 36 (Umgehungsstraße) in Wilsdruff, zur B 173 Ortsumfahrung Kesselsdorf, weiter zur Autobahn-Anschluss-Stelle Dresden-Gorbitz auf die A 17 und weiter zur A 4 und in die Gegenrichtung. Diese Strecke ist als Bedarfsumleitung für den LKW-Verkehr ausgewiesen.

Die verkehrsrechtlichen Anordnungen sollen bis zum Abschluss der Baumaßnahmen auf der Autobahnanschlussstelle Wilsdruff A4 in Richtung Aachen (redaktionelle Änderung) gelten. Die Fertigstellung ist am 13. Dezember 2024 geplant.

Eine Umsetzung dieser Anordnungen erfolgt mit Beginn der Bauarbeiten an der Autobahnanschlussstelle Wilsdruff. Zum derzeitigen Stand ist das der 5. Mai 2024 ab 16 Uhr.