Aufforderung an die freien Träger der Jugendhilfe im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge zur Einreichung von Vorschlägen für die Wahl des neuen Jugendhilfeausschusses

14.05.2024 14:10

Symbolbild

Der Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge fordert die im Landkreis wirkenden anerkannten freien Träger der Jugendhilfe auf, Vorschläge zur Wahl stimmberechtigter Mitglieder für den neu zu konstituierenden Jugendhilfeausschuss des Kreistages Sächsische Schweiz-Osterzgebirge zu unterbreiten.

Für die vorgeschlagenen Personen müssen die Voraussetzungen der §§ 27 und 40 der Landkreisordnung für den Freistaat Sachsen gegeben sein. Bitte beachten Sie insbesondere die Ausführungen des § 4 Landesjugendhilfegesetz.

Folgende Angaben sind der Geschäftstelle des Kreistages zu übermitteln:

  • Name und Anschrift des vorschlagsberechtigten Trägers;
  • Name und Anschrift der vorgeschlagenen Personen einschließlich Verhinderungsvertreter;
  • Beruf, Tätigkeit;
  • Telefon, Fax, E-Mail dienstlich/privat;
  • formlose Zustimmung des vorgeschlagenen Vertreters und Verhinderungsvertreters;
  • rechtsverbindliche Unterschrift des vorschlagsberechtigten Trägers.

Interessierte anerkannte freie Träger der Jugendhilfe reichen ihre Wahlvorschläge bitte bis zum 10. Juni 2024 im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Geschäftsstelle Kreistag, Schloßhof 2/4, 01796 Pirna ein.