Vollzug des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) - Allgemeinverfügung

21.05.2021 00:00

Symbolfoto

Allgemeinverfügung über die Absonderung von engen Kontaktpersonen, von Verdachtspersonen und von positiv auf das Coronavirus getesteten Personen vom 21.05.2021

Die Veränderungen in der Allgemeinverfügung sind notwendig, da nunmehr genesene und vollständig geimpfte Kontaktpersonen sofort von der Absonderung ausgeschlossen sind. Das Angebot von PCR-Testung ermöglicht nun auch die verpflichtende bestätigende Testung nach positivem Antigentest.

Wesentliche Hinweise:

  • Von der Absonderung ausgenommen sind geimpfte und genesene Personen.
  • Die Ausweitung von bestätigenden PCR-Tests ermöglicht sehr viel leichter und flächendeckender PCR-Tests. Diese werden daher nach einem positiven Antigenschnelltest verpflichtend aufgenommen.
  • Eine Testung am Ende der Absonderung von positiv getesteten Personen soll mittels Antigentest und nicht PCR-Test erfolgen.

Die Allgemeinverfügung ist im Internet unter www.landratsamt-pirna.de/corona-bekanntmachungen.html veröffentlicht und tritt am 24.05.2021 in Kraft.