Straßenbau: Vollsperrung der K 9026 ab 12. August 2024

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05.08.2024 15:45

Schild Umleitung

Unter Vollsperrung der K 9026 werden zwischen dem 12. August und 2. September 2024 Arbeiten im Bereich des Durchlasses durchgeführt. Dabei erfolgt ein Austausch des verschlissenen Rohrdurchlasses als vorgezogenene Maßnahme zur später geplanten Fahrbahndeckenerneuerung. Der Ausbau der alten Betonrohre und der Einbau neuer Betonrohre erfolgt in offener Bauweise. Einbaulage und Durchmesser bleiben unverändert. Zur Erreichung einer Mindestbreite des Straßenbanketts und um eine bessere Profilierung der Böschung zu erzielen wird der Rohrdurchlass um einen Meter verlängert. Die Ummauerung der Ein- und Auslaufbereiche aus ortstypischem Hartgestein wird analog des Bestands wieder errichtet.

Die Johnsbacher Hauptstraße ist für den Durchgangsverkehr zwischen Glashütte und Ortsmitte Johnsbach an der Einmündung "Bärenhecker Strasse" gesperrt. Die Umleitung erfolgt über die S 190, S 183, B 170, S 182 (Nieder- u. Oberfrauendorf, Schmiedeberg, Falkenhain). Anlieger und Rettungsdienste erreichen die in der gesperrten Strecke liegenden Grundstücke bis zur Hausnummer 36 bzw. 41 nur aus jeweils einer Richtung. Der Fußgängerverkehr bleibt über eine mobile Grabenbrücke und einen Pfad neben der Baustelle weiterhin möglich. Der Linienbus 369 wird etwa 2  Wochen großräumig zwischen Glashütte und Ortsmitte Johnsbach über die S 178 nach Bärenhecke und über die Bärenhecker Strasse nach Johnsbach umgeleitet. Damit werden die Haltestellen zwischen Glashütte und Johnsbach-Wendeplatz nicht bedient.

Das Bauunternehmen Weichelt GbR aus Hartmannsdorf-Reichenau ist mit der Ausführung der Arbeiten beauftragt. Die Baukosten betragen etwa 29.500 Euro und werden aus der Instandsetzungspauschale des Freistaates Sachsen für den kommunalen Straßenbau sowie aus Eigenmitteln des Landkreises finanziert. 

Die Verkehrsteilnehmer werden um Beachtung und Verständnis gebeten.

Diese Maßnahme wird finanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.