Vier Wahlvorschläge für die Landratswahl zugelassen

14.04.2022 00:00

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In öffentlicher Sitzung am 14. April 2022 hat der Kreiswahlausschuss die eingereichten vier Wahlvorschläge für die Landratswahl im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge am 12. Juni 2022 zugelassen und deren Reihenfolge aufgrund der Bestimmungen des sächsischen Kommunalwahlrechts bestimmt. Kein Wahlvorschlag wurde zurückgewiesen.

Die Wahlvorschläge waren form- und fristgerecht eingegangen und enthielten die nach dem sächsischen Kommunalwahlrecht erforderlichen Anlagen, Erklärungen und Unterschriften. Der Wahlvorschlag der FREIE SACHSEN,  die weder im Sächsischen Landtag noch im Kreistag des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge vertreten sind und daher 200 Unterstützungsunterschriften bedurfte, erreichte insgesamt 365 Unterschriften.

Die Wahlvorschläge wurden in folgender durch § 19 Absatz 5 und 7 Kommunalwahlordnung bestimmter Reihenfolge zugelassen:

  • Michael Geisler (Christlich Demokratische Union Deutschlands)
  • Ivo Teichmann (Alternative für Deutschland)
  • Lutz Richter (DIE LINKE)
  • Andreas Hofmann (FREIE SACHSEN)

Sollte im ersten Wahlgang keiner der Bewerber mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten, findet am 3. Juli 2022 ein zweiter Wahlgang statt, an dem grundsätzlich dieselben Wahlvorschläge zur Wahl stehen, sofern sie von den Einreichern nicht zurückgenommen werden. Im zweiten Wahlgang ist derjenige gewählt, der die meisten Stimmen erhält.

Die öffentliche Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge erfolgt im nächsten Landkreisboten am 23. April 2022.