Verwaltungsgericht Dresden bestätigt Rechtsauffassung des Landratsamtes

22.03.2021 00:00

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In der Verwaltungsrechtssache Alternative für Deutschland (AfD), Kreistagsfraktion im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, gegen den Kreistag des Landkreises sowie gegen Landrat Michael Geisler hat das Verwaltungsgericht Dresden am 22.03.2021 die Anträge der AfD-Kreistagsfraktion abgelehnt.

Für den heutigen 22.03.2021 ist die Sitzung des Kreistags in der Turnhalle des BSZ Technik und Wirtschaft in Pirna-Copitz geplant. Die Verlegung der Sitzung in die Turnhalle wurde erforderlich, weil der reguläre Sitzungssaal im Landratsamt nicht geeignet ist, alle Kreisräte und Teilnehmer unter Beachtung der Abstandsflächen zu platzieren sowie die Wahrung des Öffentlichkeitsgrundsatzes zu gewährleisten.

Ausgangspunkt des Klageverfahrens war der Antrag der AfD-Fraktion des Landkreises auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen den Kreistag und den Landrat, den Zutritt zur Kreistagssitzung am 22.03.2021 auch ohne einen Corona-Test zu gewähren.

Die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes stützt sich einerseits auf die fehlende Begründung der Antragsteller und beruft sich weiterhin auf das sich aus der Landkreisordnung ergebende Ordnungs- und Hausrecht des Landrates als Vorsitzendem des Kreistages.

Da die Sitzung des Kreistages am 22.03.2021 in der Turnhalle des Berufsschulzentrums und damit auf dem Gelände einer Schule stattfindet, ist ein Zutritt zur Sitzung nur unter den Voraussetzungen des Paragraf 5a Absatz 5 SächsCoronaSchVO möglich. In der Verordnung wird der Zutritt zum Gelände von Schulen, mit Ausnahme von Schülerinnen und Schülern der Primarstufe, für alle Personen untersagt, wenn sie nicht durch eine ärztliche Bescheinigung oder durch einen Test mit negativem Testergebnis nachweisen, dass keine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht. Diese Regelung gilt unter anderem für Kreisräte, Fraktionsmitarbeiter und Einwohner.

In der Begründung des Verwaltungsgerichtes heißt es: „Im Hinblick auf die Testung kann vor Ort ein kostenfreier Schnelltest durchgeführt werden, sodass eine signifikante Beschränkung zum Zugang der Sitzung weder in zeitlicher noch in finanzieller Hinsicht ausgemacht werden kann.“

Die Erfahrungen bei der Kreisausschusssitzung am 08.03.2021, bei der mehrfach gegen die Maskenpflicht verstoßen worden war und deshalb abgebrochen werden musste, machten zusätzliche Schutzmaßnahmen für die Kreistagssitzung notwendig. In dessen Konsequenz wies Landrat Michael Geisler daher die lt. Paragraf 5a Absatz 5 Satz 1 der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung (SächsCoronaSchVO) bestehende Testpflicht für den Zutritt zu den schulischen Räumlichkeiten ausnahmslos an.