Versammlungen unter freiem Himmel müssen angezeigt werden

17.01.2022 00:00

LRA

Mit der am 14. Januar 2022 in Kraft getretenen Fassung der Sächsischen Corona-Notfall-Verordnung werden bei Rückgang des Infektionsgeschehens auch die einschränkenden Maßnahmen bei Versammlungen gelockert. Da aktuell die Voraussetzungen dafür vorliegen, sind Versammlungen unter freiem Himmel bis zu einer Teilnehmerzahl von maximal 1 000 Personen möglich. Zudem entfällt die Beschränkung auf Ortsfestigkeit. Damit sind auch Demonstrationszüge möglich.

Das Landratsamt weist darauf hin, dass Versammlungen einer Anzeigepflicht durch den Veranstalter unterliegen. So ist gewährt, dass der Veranstalter Ort und Zeit der Durchführung selbst bestimmen kann und die Versammlung selbst unter dem besonderen Schutz des Versammlungsrechts durchgeführt werden kann.  

Einen Vordruck, über den Versammlungen dem Landratsamt angezeigt werden können, finden Sie unter http://www.landratsamt-pirna.de/versammlungsrecht.html.