Corona-Virus - Vollzug des Infektionsschutzgesetzes (IfSG): Verlängerung der Allgemeinverfügungen des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

18.04.2021 00:00

Symbolbild Corona

Der Freistaat Sachsen hat die Sächsische Corona-Schutz-Verordnung bis zum 09.05.2021 verlängert. Aufgrund dessen verlängert der Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge seine folgenden Allgemeinverfügungen, da diese lediglich bis zum 18.04.2021 wirksam sind:

  • inzidenzwertunabhängige Lockerungen von Schutzmaßnahmen im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Corona-Pandemie (wie Click & Meet, Öffnung von weiteren körpernahen Dienstleistungen, Zoos, Museen etc.)
  • Festlegung von Alkoholverbotszonen nach § 8e Absatz 2 Sächsische Corona-Schutz-Verordnung
  • Absonderung von engen Kontaktpersonen, von Verdachtspersonen und von positiv auf das Coronavirus SARS-CoV-2 getestete Personen

Die Allgemeinverfügungen über inzidenzwertunabhängige Lockerungen sowie über die Festlegung von Alkoholverbotszonen wurden inhaltlich nicht verändert und gelten vom 19.04.2021 bis einschließlich 09.05.2021.

 

In der Allgemeinverfügung über die Absonderung von engen Kontaktpersonen, von Verdachtspersonen und von positiv auf das Coronavirus SARS-CoV-2 getestete Personen wurden aufgrund weiterer erforderlicher Anpassungen und Vorgaben des Freistaates Sachsen u. a. folgende wesentliche Änderungen vorgenommen:

  • Befreiung von engen Kontaktpersonen von der Absonderung (außer bei Verdacht/Nachweis auf Vorliegen einer Mutation des Virus beim Quellfall mit Ausnahme der Variante B.1.1.7):
    • vollständig gegen COVID-19 geimpfte Personen,
    • Personen, die in der Vergangenheit eine PCR-bestätigte SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht haben (Genesene) und mit einer Impfstoffdosis geimpft sind sowie
    • Genesene ohne bisherige Impfung, wenn der enge Kontakt zu dem Quellfall innerhalb von 6 Monaten nach dem Nachweis der vorherigen SARS-CoV-2-Infektion erfolgte
  • zum Ende der Absonderung der Kontaktperson soll die Testung mittels Antigentest erfolgen, da bei der dominanten Virusvariante Kontaktpersonen häufig erst spät infektiös werden,
  • bei positiv Getesteten ist keine Verkürzung der Absonderung möglich (Quarantänedauer 14 Tage),
  • „Kontaktpersonen der Kategorie I“ werden in „enge Kontaktpersonen“ umbenannt.

Die Allgemeinverfügung über die Absonderung gilt vom 19.04.2021 bis einschließlich 23.05.2021.

 

Alle Bekanntmachungen und Allgemeinverfügungen des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge zum Thema Corona sind unter www.landratsamt-pirna.de/corona-bekanntmachungen.html zu finden.