Verkehrsfreigabe K 9017 (Hengstberg) am 23.09.2022

22.09.2022 15:45

Symbolbild

Am Freitag, dem 23.09.2022, 09:30 Uhr erfolgt die Verkehrsfreigabe der circa 930 Meter langen Baustrecke auf der K 9017, Hengstberg. Damit wurden die Arbeiten eine Woche früher fertiggestellt als geplant.

Im Rahmen der Baumaßnahme erfolgten der Asphalteinbau und anschließende Asphaltierung der Einmündungsbereiche. Die Bankette und Mulden wurden nach der Asphaltierung fertiggestellt. Zudem wurde ein Wanderweg nördlich des Waldes lagemäßig angepasst.

Restleistungen, wie Fugen schneiden und vergießen, Böschungen und Bankette begrünen, Leitpfosten, Markierung und Beschilderung anbringen sowie die Beleuchtungsmasten aufstellen und die Baustelle beräumen, werden ebenfalls noch vor der Verkehrsfreigabe realisiert.

In Abstimmung mit der Gemeinde Bannewitz wurden folgende Festlegungen zur Beschilderung getroffen:

  • Im Waldbereich wird beidseitig die Höchstgeschwindigkeit auf 50 km/h festgesetzt.
  • Der gesamte Hengstberg erhält eine Tonnagebeschränkung mit 7,5 Tonnen.
  • Die Ortstafel wird südlich der letzten Grundstückszufahrt aufgestellt, so dass diese von aus- und einfahrenden Fahrzeugen am Hengstberg zur Kenntnis genommen werden kann.
  • Das Verkehrszeichen 133 „Fußgänger“ wird mit dem Zusatz „300 m“ aus Richtung Poisental kommend, vor der Rosenbrücke und aus Richtung Horkenstraße kommend, vor der Talstraße versehen.

Im November 2022 erfolgen zudem die Ausgleichspflanzungen am Hengstberg. Zwischen Wald und Horkenstraße werden beidseitig der Kreisstraße 76 Obstbäume (Apfel-, Pflaumen- und Birnbäume),  oberhalb des Gabionenwand Ginsterbüsche gepflanzt. Während der Pflanzarbeiten ist nochmals mit geringfügigen und kurzzeitigen Verkehrsraumeinschränkungen zu rechnen.

Durchgeführt wurden die Arbeiten von der Firma Strabag AG, Direktion Sachsen/Thüringen, Bereich Sachsen, Gruppe Dresden. Die Kosten belaufen sich auf circa 1,5 Millionen Euro. Diese werden i. H. v. circa 800.000 Euro aus Eigenmittel des Landkreises und i. H. v. 700.000 Euro aus Fördermitteln des Freistaates finanziert.

Diese Baumaßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushalts.