Corona-Virus: Bekanntmachungen des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge vom 14.02.2021: Unterschreitung d. Inzidenz von 100 u. Aufhebung der 15 km Beschränkungen sowie d. Ausgangssperre

14.02.2021 00:00

Symbolbild

Die fünf Tage in Folge andauernde Unterschreitung des maßgeblichen Inzidenzwertes
von 100 Neuinfektionen auf 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen gemäß
§ 2b Abs. 2 S. 2, 3 und § 2c Abs. 2 S. 3 SächsCoronaSchVO  wurde im Landkreis Sächsische
Schweiz-Osterzgebirge am 14.02.2021, 0.00 Uhr erreicht.

Aufgrund der Unterschreitung gelten ab 15.02.2021 im Landkreis folgende Lockerungen:

1. Die Beschränkung zulässiger Versorgungsgänge für Gegenstände des täglichen Bedarfs,
der Grundversorgung und zu sonstigen zugelassenen Angeboten auf einen Umkreis von
15 Kilometern zum Wohnbereich wird aufgehoben.

2. Individualsport und Bewegung im Freien ohne touristische Zwecke und Ziele werden unter
Beachtung der Hygieneregeln und Kontaktbeschränkung sowie Beachtung der in Nachbarlandkreisen
bzw. der Landeshauptstadt Dresden geltenden 15 Kilometer-
Bewegungsbeschränkungen zugelassen.

3. Die erweiterte Ausgangsbeschränkung zwischen 22 Uhr und 6 Uhr des Folgetages (Ausgangssperre)
wird aufgehoben.

Alle Bekanntmachungen und Allgemeinverfügungen des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge zum Thema Corona sind unter www.landratsamt-pirna.de/corona-bekanntmachungen.html zu finden.