Unterschreitung der Inzidenz von 100 und Aufhebung der 15 km Beschränkungen sowie der Ausgangssperre

23.02.2021 00:00

Symbolbild Corona-Virus

Corona-Virus - Vollzug des Infektionsschutzgesetzes (IfSG):

Unterschreitung der Inzidenz von 100 und Aufhebung der 15 km Beschränkungen sowie der Ausgangssperre

Die Sächsische Corona-Schutzverordnung sieht die Möglichkeit vor, dass die Landkreise Lockerungen von den Ausgangsbeschränkungen und Ausgangssperren vollziehen können, wenn die örtlichen Infektionszahlen dies zulassen. Der maßgebliche Inzidenzwert des Robert-Koch-Institutes liegt seit mehr als fünf Tagen unter 100. Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen.

Derzeit ist das Infektionsgeschehen und die Situation in den Kliniken und Pflegeeinrichtungen im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge stabil. Das gilt nunmehr auch für die MEDIAN-Klinik in Bad Gottleuba-Berggießhübel, wo in den zurückliegenden Tagen eine britische Mutationsvariante des Corona-Virus bei Patienten aufgetreten war. Ebenso bewegt sich das Infektionsgeschehen im Bereich der Kitas und Schulen im Landkreis derzeit auf einem niedrigen Niveau.

Aufgrund der Unterschreitung des Inzidenzwertes des Robert-Koch-Institutes unter 100 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner und der aktuellen Infektionslage im Landkreis gelten ab 24.02.2021, 00:00 Uhr, folgende Lockerungen:

1. Die erweiterte Ausgangsbeschränkung (Ausgangssperre von 22:00 – 06:00 Uhr) wird, aufgehoben.

2. Die Beschränkung zulässiger Versorgungsgänge für Gegenstände des täglichen Bedarfs, der Grundversorgung und zu sonstigen zugelassenen Angeboten auf einen Umkreis von 15 Kilometern zum Wohnbereich wird aufgehoben.

3. Individualsport und Bewegung im Freien ohne touristische Zwecke und Ziele, wird unter Beachtung der Hygieneregelungen und Kontaktbeschränkung sowie der in Nachbarlandkreisen geltenden 15 Kilometer Bewegungsbeschränkung zugelassen.

Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass diese Lockerungen durch den Landkreis gemäß den Festlegungen der Sächsischen Corona-Schutzverordnung umgehend wieder aufzuheben sind, wenn der maßgebliche Inzidenzwert des RKI von 100 auch nur an einem Tag erneut überschritten wird. Die Allgemeinverfügung über die Lockerungen ist zudem analog der Sächsischen Corona-Schutzverordnung zunächst bis zum 07.03.2021 befristet.

Alle Bekanntmachungen und Allgemeinverfügungen des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge zum Thema Corona sind unter www.landratsamt-pirna.de/corona-bekanntmachungen.html zu finden.