Tierbestandsmeldung 2021

10.02.2021 00:00

Kühe

Information des Amtes für Gesundheits- und Verbraucherschutz

Tierhalter von Pferden, Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Geflügel, Süßwasserfischen und Bienen sind zur Meldung und Beitragszahlung bei der Sächsischen Tierseuchenkasse gesetzlich verpflichtet. Eine Meldepflicht besteht außerdem bei dem jeweils zuständigen Veterinäramt.

Der Tierseuchenkasse bereits bekannte Tierhalter erhielten Ende Dezember 2020 einen Meldebogen per Post. Sollte dieser bis Mitte Januar 2021 nicht eingegangen sein, ist der Tierbestand bei der Tierseuchenkasse anzugeben. Tierhalter, welche ihre E-Mail- Adresse bei der Tierseuchenkasse autorisiert haben, erhalten die Meldeaufforderung per E-Mail.

Auf dem Meldebogen oder per Internet sind die am Stichtag 1. Januar 2021 vorhandenen Tiere zu melden. Daraufhin ergeht Ende Februar 2021 der Beitragsbescheid.

Die Pflicht zur Meldung begründet sich auf § 23 Abs. 5 des Sächsischen Ausführungsgesetzes zum Tiergesundheitsgesetz (SächsAGTierGesG) in Verbindung mit der Beitragssatzung der Sächsischen Tierseuchenkasse, unabhängig davon, ob die  Tierhaltung im landwirtschaftlichen Bereich oder zu privaten Zwecken erfolgt.

Bitte unbedingt beachten:

Auf der Internetseite der Tierseuchenkasse unter  www.tsk-sachsen.de sind weitere Informationen zur Melde- und Beitragspflicht, zu Beihilfen der Tierseuchenkasse sowie über die Tiergesundheitsdienste erhältlich.

Kontakte:

Sächsische Tierseuchenkasse - Anstalt des öffentlichen Rechts
Löwenstraße 7a,
01099 Dresden
Telefon: 0351 80608-0, Fax: 0351 80608-35
E-Mail: info@tsk-sachsen.de 

Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Amt für Gesundheits- und Verbraucherschutz
Referat Veterinärdienst
Schloßhof 2/4
01796 Pirna
Telefon: 03501 515-2401
E-Mail: lueva@landratsamt-pirna.de