Schülerbeförderung im Landkreis

22.04.2021 00:00

Symbolbild

Der Kreistag des Landkreises hat am 22.03.2021 die Satzung zur dritten Änderung der Satzung zur Schülerbeförderung des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge beschlossen.

Vor dem Hintergrund der beabsichtigten Einführung eines sächsischen Bildungstickets ab dem 1.August 2021 wird der Eigenanteil der Eltern an der Schülerbeförderung auf 15,00 Euro pro Monat angepasst. Schülerinnen und Schüler zahlen künftig 180,00 Euro und können im gesamten Schuljahr an allen Schul- und Ferientagen die öffentlichen Verkehrsmittel entsprechend der zeitlichen und räumlichen Gültigkeit ihrer Fahrausweise nutzen.

Für alle weiteren Beförderungsarten wird der Eigenanteil ebenfalls auf monatlich 15,00 Euro festgesetzt und für maximal elf Beförderungsmonate im Schuljahr erhoben. Die Änderungen treten zum Beginn des Schuljahres 2021/22 in Kraft.

Antrag bis zum 31. Mai 2021 stellen

Weitere Details zur Einführung des Bildungstickets werden derzeit zwischen den Verkehrsverbünden und dem Freistaat Sachsen abgestimmt. Es ist geplant, dass alle berechtigten Schüler statt der bisherigen ermäßigten Abo-Monatskarten automatisch das Bildungsticket erhalten, welches verbundweit gelten soll. Für die Übergangszeit wird darum gebeten, bis zum 31. Mai 2021 bzw. umgehend nach dem Erhalt der Schulaufnahmebescheide für das Schuljahr 2021/22 über die Schule einen Antrag auf geförderte Schülerbeförderung zu stellen.

Dies betrifft

•        Schüler der Klassenstufen 1 und 5 bzw. neue Schüler und Wiederholer;

•        Schüler von Berufsbildenden Schulen im Vollzeitunterricht (jährlich neue Antragstellung notwendig);

•        Schüler, welche auf dem Schulweg mit dem Privatfahrzeug befördert werden sollen (jährlich neue Antragstellung notwendig);

•        Schüler, welche im freigestellten Schülerverkehr befördert werden sollen (jährlich neue Antragstellung notwendig) sowie

•        Schüler, bei denen sich auf Grund von Umzug die Anschrift verändert hat oder ein Schulwechsel bevorsteht.

Alle Schüler, welche im Schuljahr 2020/21 bereits einen Anspruch auf eine geförderte Schülerbeförderung hatten, erhalten einen neuen Bescheid sowie die Fahrausweise auf der Grundlage ihrer bereits vorliegenden Anträge.

Die Anträge finden Sie unter: www.landratsamt-pirna.de/schuelerbefoerderung.html

 

Kontakt:
Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Amt für Bildung und ÖPNV
Schloßhof 2/4, 01796 Pirna
Telefon: 03501 515-4405 / -4406 / -4408 / -4410 und -4411