Informationen zur Schülerbeförderung - Erstattung der Eigenanteile für zwei Monate

21.01.2021 00:00

Symbolfoto

Auf Grund der Auswirkungen der Corona-Pandemie findet an den Schulen seit dem 14.12.2020 bis voraussichtlich 14.02.2021 grundsätzlich kein regulärer Schulbetrieb statt.

Der Landkreis hat entschieden, die Eigenanteile an der Schülerbeförderung für zwei Monate den Eltern zurückzuerstatten.

•    Eltern, die einen monatlichen Bankeinzug gewählt haben, müssen nicht aktiv werden. Hier erfolgen  zum 1. Februar und zum 1. März 2021 keine Abbuchungen.
•    Eltern, die einmalig den Eigenanteil für das ganze Schuljahr zahlen, egal ob als Einmalüberweisung oder Bankeinzug, stellen bitte einen Antrag auf Erstattung an verkehrswesen@landratsamt-pirna.de.

Für die Antragstellung kann das Formular, welches auf der Internetseite des Landkreises unter dem Link: www.landratsamt-pirna.de/schuelerbefoerderung.html sowie den Schulen zur Verfügung stehen wird, genutzt werden. Der Antrag kann auch formlos gestellt werden. Dabei sollten dringend folgende Angaben enthalten sein:

•    vollständiger Name,
•    Schule und Schülernummer der Kinder,
•    IBAN und Kontoinhaber des Kontos, auf das die Rückbuchung erfolgen soll.


Die Rückerstattung der Eigenanteile gilt für alle Schüler, auch wenn Fahrten zur Notbetreuung in Anspruch genommen werden. Auch für Schüler der Abschlussklassen, welche seit dem 18.01.2021 wieder die Schule besuchen dürfen, besteht Anspruch auf Erstattung.