Risiko des Eintrages der Geflügelpest in Hausgeflügelbestände immer noch als hoch eingeschätzt

09.04.2021 00:00

Wildente

Die Amtstierärztin informiert

  • Am 29.03.2021 in Pirna gefundene Graugans war mit Influenzavirus A H5N8 infiziert
  • Die Stallpflicht muss weiter aufrecht erhalten bleiben

Der nunmehr dritte Ausbruch von Wildvogelgeflügelpest in unserem Landkreis in diesem Jahr erfordert, dass die Stallpflicht für Geflügel weiterhin nicht aufgehoben werden kann.

Am 09.04.2021 bestätigte die Landesuntersuchungsanstalt den Ausbruch bei einer am 29.03.2021 in Pirna aufgefundenen Graugans.

Das Risiko der Ausbreitung in Wasservogelpopulationen und des Eintrags in Geflügelhaltungen und Vogelbestände in zoologischen Einrichtungen wird immer noch als hoch eingestuft. Auch in Dresden und vielen Nachbarlandkreisen werden immer wieder infizierte Wildvögel gefunden.

Nur eine Aufstallung des Geflügels und strikte Biosicherheitsmaßnahmen können den Eintrag des Virus in Hausgeflügelbestände verhindern. Da die Stallpflicht bereits seit dem 05.02.2021 für das Geflügel im Landkreis gilt, sind viele Halter ungeduldig. Wir bitten um Verständnis, dass die Stallpflicht weiterhin strikt eingehalten werden muss. Der Bau von Volieren mit geschlossenem Dach und seitlicher Begrenzung mit Maschenweite von maximal 2,5 cm kann etwas Abhilfe schaffen und den Kontakt zu Wildvögeln sicher verhindern.

Kontakt:
Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt
Telefon: 03501 515-2401
E-Mail: lueva@landratsamt-pirna.de

Außerhalb der Dienstzeit ist der amtstierärztliche Bereitschaftsdienst über die Rettungsleitstelle (0351 501210) zu erreichen.