Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes zur georgischen Familie liegt vor

13.08.2021 00:00

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Das Sächsische Oberverwaltungsgericht hat in seiner heutigen Entscheidung die grundsätzliche Rechtsauffassung des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge hinsichtlich des Ausweisungsinteresses und der Sicherung des Lebensunterhaltes weitestgehend bestätigt.

Im Zusammenhang mit den Anträgen von zwei der sieben Kinder kam das Sächsische Oberverwaltungsgericht zu einer anderen Rechtsauffassung. Bezüglich der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis wurde die Regelung des § 25a Abs.1 AufenthG bisher nicht auf Kinder, sondern nur auf Jugendliche und Heranwachsende angewandt.

Die Landkreisverwaltung begrüßt die schnelle Entscheidung des Sächsischen Oberverwaltungsgerichtes.

Die Entscheidung des Sächsischen Oberverwaltungsgerichtes ist für die Verwaltung des Landkreises bindend und wird entsprechend umgesetzt.