30.01.2024 11:00
Am 25. Januar 2024 unterzeichnete Landrat Michael Geisler die Ergänzungsvereinbarung zum Nachtragsangebot mit der SachsenEnergie AG im Rahmen des Kreisprojekts "Geförderter Breitbandausbau im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge".
„Mit der Auftragserweiterung erhöht sich die Anzahl der zusätzlich förderfähigen Adressen um knapp 74 Prozent. In Summe umfasst das Vorhaben nun rund 6.700 Weiße Flecken und zuzüglich 5.400 Vortriebsadressen. Der Umfang der dafür erforderlichen Tiefbaumaßnahmen steigt um rund 25 Prozent. Die notwendigen Tiefbauarbeiten erstrecken sich dann über fast 1.000 Kilometer in den 19 teilnehmenden Kommunen“, erläutert Landrat Geisler die Erweiterung der Leistung.
Durch das Nachtragsangebot mit einem Umfang von 43,3 Millionen Euro erhöht sich auch die Bundesförderung mit einer Förderquote von 60 Prozent auf nunmehr 87,4 Millionen Euro. Die Kofinanzierung durch den Freistaat Sachsen mit einer Förderquote von 30 Prozent erhöht sich ebenfalls und beträgt nunmehr 43,7 Millionen Euro. In der Vorhabensumme von jetzt rund 145,6 Millionen Euro ist ein zehnprozentiger Eigenanteil des Landkreises enthalten.
Ursprung des Nachtragsangebotes war das Markterkundungsverfahren im Rahmen der Hellgraue-Flecken-Förderung. Darin sind weitere unterversorgte Adresspunkte (< 30 Mbit/s Internetversorgung) aufgefallen, welche bisher nicht im Kreisprojekt aufgenommen waren. Das bedeutet für das Kreisprojekt, dass 1.815 zusätzliche Weiße Flecken hinzugenommen werden konnten, 1.036 Vortriebsadressen aus dem bereits beschiedenen Angebot jetzt vollförderfähig sind und 407 zusätzliche Vortriebsadressen ausgebaut werden können.
Aufgrund der Hinzunahme zusätzlicher Adresspunkte in den Bauablauf der bereits beschiedenen Projektadressen verlängert sich der geförderte Breitbandausbau des Kreisprojekts um zwei Jahre. Die Inbetriebnahme des Gesamtnetzes ist für Ende 2028 vorgesehen.
Nachdem die Eigentümerakquise in Wilsdruff im Jahr 2023 fast vollständig abgeschlossen werden konnte und die ersten Baumaßnahmen gestartet sind, wird im ersten Quartal 2024 die Planung in den Kommunen Kreischa, Bad Schandau, Königstein und Müglitztal fortgeführt.
Diese Maßnahme wird gefördert durch die Bundesregierung aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages und mitfinanziert mit Steuermitteln auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.