Landrat übergibt Zuwendungsbescheide an Struppener Bürgermeister

04.10.2021 00:00

Zuwendung für Struppen

Stärkung der Gemeinden durch Innenentwicklung - Fördermittel für die Gemeinde Struppen für weitere Schritte bei der Gestaltung und Aufwertung der öffentlichen Bereiche im Ortszentrum

Mit über 600.000 Euro Unterstützung aus dem Programm „Vitale Dorfkerne und Ortszentren im ländlichen Raum" im Gepäck reiste Landrat Michael Geisler am Montag, dem 04.10.2021, nach Struppen. Er übergab bei einem Ortstermin gleich zwei Förderbescheide aus dem Programm des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung an Bürgermeister Dr. Rainer Schuhmann.

In einem ersten Vorhaben soll für die denkmalgeschützte Turnhalle durch einen modernen zweigeschossigen Anbau eine zeitgemäße Funktionsanreicherung ermöglicht werden. Zug um Zug erfolgt weiterführend in diesem Projekt auch die Umgestaltung und Aufwertung des angrenzenden Kleinspielfeldes. 

„Mit dem Anbau ist eine spürbare Verbesserung der sozialen Infrastruktur verbunden. Nach Fertigstellung des Anbaus kann die Turnhalle für sportliche Ganztagsangebote sowie durch die Sportvereine auch außerhalb der Schulzeiten genutzt werden“, nennt Landrat Geisler die Vorzüge des Erweiterungsbaus.

Für diese Maßnahme sind Kosten in Höhe von 665.000 Euro veranschlagt und es gibt eine Förderung von knapp 500.000 Euro.

In einer weiteren Maßnahme werden die heutige multifunktionale Nutzung des Areals durch Schule, Hort, Kindergarten und Schloss und die Erhaltung der historisch geprägten Anlage durch die Gestaltung von Stellplätzen am Kirchberg, die Errichtung barrierearmer Zugänge und Wegeverbindungen, die Wiederherstellung historischer Einfriedungen sorgsam und angepasst verbunden.

„Dem bestehenden Mangel an nahegelegenen Stellplätzen wird nun endlich abgeholfen. Damit und mit der Neugestaltung der Wegeverbindung gewinnt das Areal um Schloss und Schule an Attraktivität und Sicherheit“, so Landrat Geisler.

Das Investitionsvolumen beträgt rund 135.000 Euro, wovon reichlich 100.000 Euro Fördergelder eingesetzt werden können.

Die Fördermittel werden im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ zu 60 % durch den Bund und zu 40 % durch den Freistaat Sachsen bereitgestellt. Diese Steuermittel werden auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes zur Verfügung gestellt.

Die Gemeinde entwickelt und gestaltet seit Jahren das im Ortszentrum liegende Areal. Immer wieder werden heutige Anforderungen und historische Identitäten sorgsam miteinander weiterentwickelt und in der Funktion angereichert.  In den letzten Jahren setzte die Gemeinde so neben eigenen Mitteln auch Fördermittel in Höhe von ca. 1,5 Mio. Euro aus den Programmen zur Entwicklung des Ländlichen Raumes im Zusammenhang mit der Entwicklung des Schlosses und dem Kirchberg Struppen sowie für den Neubau Kindertagesstätte mit Kinderkrippe, Kindergarten und Hort ein.