Landesdirektion Sachsen genehmigt Haushalt des Landkreises

15.03.2019 00:00

Die Landesdirektion Sachsen hat mit Bescheid vom 13. März 2019 den Doppelhaushalt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge für die Jahre 2019 und 2020 zum Vollzug freigeben. Der Haushalt beinhaltet keine genehmigungspflichtigen Bestandteile. Erstmals seit vielen Jahren ist es dem Kreis damit wieder gelungen, einen Doppelhaushalt für zwei Haushaltsjahre aufzustellen, welcher für den Kreis selbst aber auch die Trägerlandschaft des Kreises eine hohe Planungssicherheit bringt.

Der Haushaltsplan 2019 hat im Ergebnishaushalt ein Volumen von ca. 345 Millionen Euro. Im Haushaltsjahr 2020 erhöht sich das Volumen des Ergebnishaushalts auf rund 378 Millionen Euro. Ein wesentlicher Grund für die Erhöhung des Volumens sind die geplanten Maßnahmen im Breitbandausbau.

In beiden Haushaltsjahren werden die gesetzlichen Anforderungen an den Haushaltsplan erfüllt. Dies ist umso wichtiger, als sich der Kreis noch vor zwei Jahren in einer extrem angespannten Haushaltslage befand. Allerdings bleibt die Investitionskraft des Landkreises weiter schwach.

Der Landkreis plant im Jahr 2019 Investitionen in Höhe von rund 16 Millionen Euro. Davon fließen rund 10 Millionen Euro in Baumaßnahmen. Schwerpunkte stellen dabei der Kreisstraßenbau, der Bau von Sportanlagen - insbesondere der Sportkomplex Altenberg - sowie der Schulhausbau dar. Für das Jahr 2020 sind Investitionen in Höhe von rund 23,2 Millionen veranschlagt. Davon fließen wiederum rund 17 Millionen Euro in Baumaßnahmen. Der Landkreis muss die Investitionen in beiden Haushaltsjahren ohne die Aufnahme von Krediten stemmen.

Der Umlagesatz für die Kreisumlage beträgt für beide Haushaltsjahre 33,9 Prozent. Bisher lag der Umlagesatz bei 34,2 Prozent. Mit der Kreisumlage werden die kreisangehörigen Kommunen an der Finanzierung der Aufgaben des Landkreises beteiligt. Durch die Reduzierung des Umlagesatzes profitieren auch die Gemeinden von der insgesamt positiveren Entwicklung des Kreishaushaltes.

Die Landesdirektion Sachsen schätzt ein, dass insbesondere im Sozial- und Jugendhilfebereich sowie infolge eventueller Preissteigerungen bei den Baumaßnahmen Haushaltsrisiken bestehen. Deshalb solle der Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge den eingeschlagenen Konsolidierungskurs fortsetzen und geeignete Controllingmaßnahmen einleiten.

Nach der Bestätigung durch die Landesdirektion Sachsen und der öffentlichen Bekanntmachung der Haushaltssatzung im Amtsblatt des Landkreises soll die Haushaltssatzung am 11. April 2019 Rechtskraft erlangen.