Jugendhilfeausschuss beschließt Übergangslösung für die Jugendarbeit im Landkreis ab dem Jahr 2025

26.04.2024 12:00

Foto Kreistagssaal

In der Sitzung vom Donnerstag, dem 25. April 2024, hat der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge mehrheitlich eine Übergangslösung für die Jugendarbeit beschlossen. Damit haben die Mitglieder des Ausschusses einer Verlängerung der derzeitigen Maßnahmenplanung im landkreisfinanzierten Grundangebot für das Jahr 2025 ihre Zustimmung gegeben. Die Maßnahmenplanung ist Teil des geltenden Jugendhilfeplanes für diesen Leistungsbereich.

„Nach der Ablehnung der Beschlussvorlage in der letzten Sitzung war die Grundlage für die Fortsetzung der Angebote der Jugendarbeit ab dem Jahr 2025 in Gefahr. Die Verlängerung der bisherigen Maßnahmenplanung ist aus Sicht der Verwaltung nun eine pragmatische Lösung, um die notwendigen Fördermittel des Landes beantragen zu können“, erklärt Landrat Michael Geisler. „Zu den Angeboten der Jugendarbeit gehören beispielsweise Jugendtreffs, mobile Jugendarbeit, Jugendverbandsarbeit, Familienbildung oder der erzieherische Kinder- und Jugendschutz. „Diese Angebote sind wichtige Teile des Unterstützungssystems für Kinder, Jugendliche und Familien, für die mit dem heutigen Beschluss eine Übergangslösung vereinbart werden konnte.“

In der Februarsitzung des Jugendhilfeausschusses hatte die Verwaltung eine Beschlussvorlage eingebracht, die nach einem intensiven Abstimmungsprozess mit Trägern der freien Jugendhilfe, Fachkräften der Kinder- und Jugendarbeit sowie Schulsozialarbeit, Jugendamt und Vertretern der einzelnen Kommunen die Grundlage und ein klares Zeichen für die Unterstützung und Interessen der jungen Menschen, trotz der kritischen Haushaltslage des Landkreises, setzen sollte. Nach kontroverser Diskussion in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses im Februar kam kein Grundlagenbeschluss zustande.

Der Beschluss in der gestrigen Sitzung war notwendig, um einen Maßnahmenplan für die Jugendarbeit ab dem Jahr 2025 vorlegen zu können. Dieser Maßnahmenplan bildet die Voraussetzung, um Fördermittel des Landes für das landkreisfinanzierte Grundangebot und die Schulsozialarbeit zu erhalten. Der reguläre Jugendhilfeplanungsprozess zur Fortschreibung des Teilfachplanes A wird nach der Kreistagswahl mit dem sich neu konstituierenden Jugendhilfeausschuss fortgesetzt.

Kita-Bedarfsplanung beschlossen

Der Jugendhilfeausschuss hat einstimmig die Fortschreibung der Kita-Bedarfsplanung bis 2025 beschlossen. Dabei wurde festgestellt, dass die Erfüllung des Rechtsanspruches auf einen Betreuungsplatz ab dem vollendeten ersten Lebensjahr in allen Städten und Gemeinden des Landkreises sichergestellt wird. Vor dem Hintergrund von auch hier rückläufigen Geburtenzahlen werden daher keine neuen Kindertagespflegestellen geplant.

Die Sicherstellung der Kinderbetreuung liegt in der Verantwortung der Städte und Gemeinde. Um flexibel auf Veränderungen der Bedarfssituationen reagieren zu können, wird die Kita-Bedarfsplanung immer nur ein Schuljahr fortgeschrieben. Mit der Planung werden vor allem die Grundlagen für investive Maßnahmen, wie Bau-, Sanierungs-, Modernisierungs- oder Ausstattungsvorhaben in Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflegestellen, gelegt. Ein weiterer wichtiger Aspekt sind Maßnahmenplanungen in Abstimmung mit den einzelnen Städten und Gemeinden über quantitative und qualitative Aspekte der Arbeit in den Einrichtungen.

Kitas in Dippoldiswalde und Stolpen werden saniert

Zunehmend benötigen mehr Kindertageseinrichtungen eine Sanierung, um Auflagen von Fachämtern zu erfüllen und damit die Verfügbarkeit der Plätze auch perspektivisch zu sichern. Der Fokus in diesem Planungsbericht liegt daher vorrangig in der Betrachtung der Städte und Gemeinden, deren Kitaplätze aus baulichen oder sonstigen Gründen vom Wegfall bedroht sind, wodurch die Erfüllung des Rechtsanspruchs gefährdet wäre.

So soll in Dippoldiswalde mit der dringend notwendigen grundlegenden Modernisierung und Instandsetzung des Kindergartengebäudes der DRK-Kita „Märchenland“ begonnen werden. Durch Auflagen von einzelnen Fachämtern sind zudem Baumaßnahmen in der Kita „St. Martin“ in Stolpen Lauterbach dringend und schnellstmöglich notwendig, um die Betreuung der angemeldeten Kinder gewährleisten zu können. Für beide Maßnahmen hat der Jugendhilfeausschuss der Bindung der entsprechenden Landesmittel und Verpflichtungsermächtigungen im Kreishaushalt zugestimmt.

In den Horteinrichtungen zeigt sich aufgrund der geburtenstarken Jahrgänge der voran gegangenen Jahre, aber auch durch Zuzüge, in einigen Städten eine erhöhte Platznachfrage. Zunehmend wird dieser durch Doppelnutzung der Räume in Schule und Hort entsprochen.