Jägerprüfung Frühjahr 2022

18.01.2022 00:00

Jägerstand

Die Ausübung der Jagd ist in der Bundesrepublik Deutschland an die Erteilung eines Jagdscheines gebunden. Die Jagdausübung erstreckt sich auf das Aufsuchen, Nachstellen, Erlegen und Fangen von Wild und ist an ein bestimmtes Gebiet gebunden.

Für die Erteilung eines Jagdscheines ist eine Jägerprüfung zu absolvieren, die aus einem schriftlichen und einem mündlich-praktischen Teil sowie einer Schießprüfung besteht.

Der Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge legt den Prüfungsbeginn für die Jägerprüfung Frühjahr 2022 unter Vorbehalt der Durchführbarkeit auf Sonnabend, den 02.04.2022 fest. Bewerber im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge haben bis spätestens 18.02.2022 beim Landratsamt einen schriftlichen Antrag auf Zulassung zur Jägerprüfung zu stellen. Bewerber müssen zum Zeitpunkt des Meldeschlusses mindestens 15 Jahre sein. Die Anmeldegebühr beträgt 20,00 Euro.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Jägerprüfung aufgrund des dynamischen Seuchengeschehens im Zusammenhang mit Covid-19 und den damit verbundenen Einschränkungen kurzfristig verschoben werden kann.

Das Antragsformular sowie Informationen über die Zulassungsvoraussetzungen finden Sie unter: www.landratsamt-pirna.de/jagdwesen.html

Kontakt:

Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Gewerbe- und Vollzugsdienst
Untere Jagdbehörde
Schloßhof 2/4
01796 Pirna
Tel.: 03501 515-4210
E-Mail: waffeundjagd@landratsamt-pirna.de