i-Kfz digitalisiert Fahrzeugzulassung im Landkreis

09.06.2022 00:00

Verkehr

Seit dieser Woche ist für die Bürger des Landkreises die Nutzung der internetbasierten Fahrzeugzulassung i-Kfz bei der Zulassungsbehörde möglich. Der Weg zur Zulassungsstelle ist dabei nicht mehr notwendig, eine persönliche Vorsprache ist nicht mehr erforderlich.

Folgende Vorgänge können derzeit online beantragt werden:

  • Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges
  • Adressänderung innerhalb des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
  • Neuzulassung eines Fahrzeuges
  • Umschreibung Fahrzeuges
  • Wiederzulassung eines Fahrzeuges auf den gleichen Halter

Die internetbasierte Außerbetriebsetzung, die Adressänderung sowie die Wiederzulassung auf den gleichen Halter sind nur für Fahrzeuge möglich, die nach dem 01.01.2015 zugelassen wurden. Die internetbasierte Neuzulassung sowie die Umschreibung sind nur für Fahrzeuge möglich, die nach dem 01.01.2018 zugelassen wurden.

Bei Vorgängen, wie zum Beispiel die Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges, wird der Antrag direkt in Echtzeit geprüft und bearbeitet. Eine weitere Prüfung durch die Zulassungsbehörde ist nicht nötig. Einige Zulassungsvorgänge hingegen sind nur „teilautomatisiert“ möglich und müssen vor der endgültigen Entscheidung noch durch die Zulassungsbehörde geprüft werden. Eine Übersicht, welche Vorgänge teil- und welche vollautomatisiert möglich sind, finden Sie auf der Website der Kfz-Zulassung.

Voraussetzungen für die Nutzung von i-Kfz:

Für die Nutzung der internetbasierten Fahrzeugzulassung ist ein elektronischer Nachweis der Identität notwendig. Dieser erfolgt mit dem

  • neuen Personalausweis oder elektronischen Aufenthaltstitel jeweils mit aktivierter Online-Ausweisfunktion sowie
  • einem NFC-fähigen Smartphone oder einem Ausweislesegerät und
  • der kostenlosen AusweisApp 2.

Daneben werden die für den jeweiligen Zulassungsvorgang erforderlichen Dokumente und Daten benötigt. Eine Übersicht, was konkret jeweils benötigt wird, findet sich auf der Website der Kfz-Zulassung unter https://www.landratsamt-pirna.de/verkehrswesen-kfzzulassung.html.

Antragsteller müssen beachten, dass keine Kraftfahrzeugsteuerrückstände beim zuständigen Hauptzollamt oder Gebührenrückstände aus vorangegangenen Zulassungsvorgängen bestehen dürfen, damit der Vorgang erfolgreich abgeschlossen werden kann.

Weitere Informationen und weiterführende Links – unter anderem mit Videos zur Erklärung der Nutzung der internetbasierten Fahrzeugzulassung – sowie den Zugang zum i-Kfz-Portal finden die Bürger unter https://www.landratsamt-pirna.de/kfz-online-service.html.

Für Firmen und andere Organisationen ist die Nutzung des Portals nicht möglich.