Informationen zum Besucherverkehr
Nach wie vor besteht die Notwendigkeit vorab einen Termin zu vereinbaren sowie die Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten. Zur Terminabstimmung werden die Bürgerinnen und Bürger gebeten, soweit möglich die direkten Ansprechpartner in den Bereichen zu kontaktieren und nur im Ausnahmefall die zentrale Einwahl 03501 515-0 zu nutzen.
Die direkten Ansprechpartner zur Terminvereinbarung finden Sie unter Kontakte am Ende der Seite. Bitte nutzen Sie den Kontakt des Standortes, an dem Sie vorsprechen wollen.
Priorität hat allerdings nach wie vor die Kommunikation per E-Mail und Postverkehr. Insbesondere Fahrerlaubnisanträge können, komplettiert mit allen notwendigen Unterlagen und Nachweisen per Post eingesandt werden.
Erforderliche Unterlagen
- Nachweis der Halterdaten (Personalausweis, Reisepass mit aktueller Meldebestätigung - nicht älter als 3 Monate)
- bei Firmen: Handelsregisterauszug bzw. Gewerbegenehmigung (im Original)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- gegebenenfalls zusätzliche Datenbestätigung
- EG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC) im Original (nur bei Fahrzeugen mit EG-Typgenehmigung)
- eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigungs-Nummer)
- SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
- bei Minderjährigen: Einwilligung beider Elternteile und Benennung eines Zustellbevollmächtigten
Erforderliche Unterlagen
- Nachweis der Halterdaten (Personalausweis, Reisepass mit aktueller Meldebestätigung - nicht älter als 3 Monate)
- bei Firmen: Handelsregisterauszug bzw. Gewerbegenehmigung (im Original)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- gegebenenfalls zusätzliche Datenbestätigung
- EG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC) im Original (nur bei Fahrzeugen mit EG-Typgenehmigung)
- eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigungs-Nummer)
- SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
- bei Minderjährigen: Einwilligung beider Elternteile und Benennung eines Zustellbevollmächtigten
Erforderliche Unterlagen
- Nachweis der Halterdaten (Personalausweis, Reisepass mit aktueller Meldebestätigung - nicht älter als 3 Monate)
- bei Firmen: Handelsregisterauszug bzw. Gewerbegenehmigung (im Original)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein bzw. Abmeldebescheinigung bei vor dem 01.10.2005 stillgelegten Fahrzeugen)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Prüfbericht der letzten gültigen Hauptuntersuchung oder anderer amtlicher Nachweis
- eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigungs-Nummer)
- SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
- Kennzeichenschilder (wenn vorhanden) bei Kennzeichenwechsel (Wunschkennzeichen oder Verlust / Diebstahl)
- bei Minderjährigen: Einwilligung beider Elternteile und Benennung eines Zustellbevollmächtigten
Erforderliche Unterlagen
- Nachweis der Halterdaten (Personalausweis, Reisepass mit aktueller Meldebestätigung - nicht älter als 3 Monate)
- bei Firmen: Handelsregisterauszug bzw. Gewerbegenehmigung (im Original)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein bzw. Abmeldebescheinigung bei vor dem 01.10.2005 stillgelegten Fahrzeugen)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Prüfbericht der letzten gültigen Hauptuntersuchung oder anderer amtlicher Nachweis
- eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigungs-Nummer)
- SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
- Kennzeichenschilder (bei zugelassenen Fahrzeugen)
- bei Minderjährigen: Einwilligung beider Elternteile und Benennung eines Zustellbevollmächtigten
Erforderliche Unterlagen
- Nachweis der Halterdaten (Personalausweis, Reisepass mit aktueller Meldebestätigung - nicht älter als 3 Monate)
- bei Firmen: Handelsregisterauszug bzw. Gewerbegenehmigung (im Original)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein bzw. Abmeldebescheinigung bei vor dem 01.10.2005 stillgelegten Fahrzeugen)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Gegebenenfalls zusätzliche Datenbestätigung
- Prüfbericht der letzten gültigen Hauptuntersuchung oder anderer amtlicher Nachweis
- eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigungs-Nummer)
- SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
- Kennzeichenschilder (wenn bei Außerbetriebsetzung für die Wiederzulassung reserviert)
- bei Minderjährigen: Einwilligung beider Elternteile und Benennung eines Zustellbevollmächtigten
Erforderliche Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Bisheriges / bisherige Kennzeichenschilder
Eine Außerbetriebsetzung kann ohne Vollmacht durch Dritte durchgeführt werden.
Erforderliche Unterlagen
- Amtliches Kennzeichen
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- schriftliche Vollmacht sowie der Ausweis des Bevollmächtigten und des Vollmachtgebers im Original
Erforderliche Unterlagen
- Nachweis der Halterdaten (Personalausweis, Reisepass mit aktueller Meldebestätigung - nicht älter als 3 Monate)
- bei Firmen: Handelsregisterauszug bzw. Gewerbegenehmigung (im Original)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief, nur erforderlich bei Namensänderung)
- bei Minderjährigen: Einwilligung beider Elternteile und Benennung eines Zustellbevollmächtigten
Erforderliche Unterlagen
- Nachweis der Halterdaten (Personalausweis, Reisepass mit aktueller Meldebestätigung - nicht älter als 3 Monate)
- bei Firmen: Handelsregisterauszug bzw. Gewerbegenehmigung (im Original)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief - nur wenn darin Änderungen vorgenommen werden)
- bei Minderjährigen: Einwilligung beider Elternteile und Benennung eines Zustellbevollmächtigten
- Nachweis der Halterdaten (Personalausweis, Reisepass mit aktueller Meldebestätigung - nicht älter als 3 Monate)
- bei Firmen: Handelsregisterauszug bzw. Gewerbegenehmigung (im Original)
- eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigungs-Nummer)
- Fahrzeugpapiere (im Original oder gut lesbare Kopien)
- Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (TÜV), ggf. Sicherheitsprüfung (SP)
Die Gültigkeit des Kurzzeitkennzeichens beginnt immer mit dem Tag der Beantragung. Die Gültigkeitsdauer beträgt maximal 5 Tage und darf nur an einem Fahrzeug verwendet werden. Eine Rückgabe der Kennzeichen entfällt. Auf Antrag hat die örtlich zuständige Zulassungsbehörde oder die für den Standort des Fahrzeuges zuständige Zulassungsbehröde ein Kurzzeitkennzeichen zuzuteilen.
Erforderliche Unterlagen
- Nachweis der Halterdaten (Personalausweis, Reisepass mit aktueller Meldebestätigung - nicht älter als 3 Monate)
- bei Firmen: Handelsregisterauszug bzw. Gewerbegenehmigung (im Original)
- soweit nicht beide verloren: den noch vorhandenen Teil der Zulassungsbescheinigung
- Nachweis der letzten Hauptuntersuchung
Im Regelfall ist eine Versicherung an Eides statt in der Zulassungsbehörde abzugeben. Es ist daher das persönliche Erscheinen des Fahrzeughalters erforderlich. Die Abgabe einer Versicherung an Eides statt ist keine vertretbare Handlung.
Erforderliche Unterlagen
- Nachweis der Halterdaten (Personalausweis, Reisepass mit aktueller Meldebestätigung - nicht älter als 3 Monate)
- bei Firmen: Handelsregisterauszug bzw. Gewerbegenehmigung (im Original)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein bzw. Abmeldebescheinigung bei vor dem 01.10.2005 stillgelegten Fahrzeugen)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Prüfbericht der letzten gültigen Hauptuntersuchung oder anderer amtlicher Nachweis
- eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigungs-Nummer)
- Kennzeichenschilder
- bei Minderjährigen: Einwilligung beider Elternteile und Benennung eines Zustellbevollmächtigten
Erforderliche Unterlagen
- Nachweis der Halterdaten (Personalausweis, Reisepass mit aktueller Meldebestätigung - nicht älter als 3 Monate)
- bei Firmen: Handelsregisterauszug bzw. Gewerbegenehmigung (im Original)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Prüfbericht der letzten gültigen Hauptuntersuchung oder anderer amtlicher Nachweis
- Diebstahlanzeige (Tagebuch-Nr.) der Polizei oder Versicherung an Eides statt über den Verlust noch vorhandenes amtliches Kennzeichen
- Kennzeichenschilder (bei zugelassenen Fahrzeugen)
- bei Minderjährigen: Einwilligung beider Elternteile und Benennung eines Zustellbevollmächtigten
Erforderliche Unterlagen
- Nachweis der Halterdaten (Personalausweis, Reisepass mit aktueller Meldebestätigung - nicht älter als 3 Monate)
- bei Firmen: Handelsregisterauszug bzw. Gewerbegenehmigung (im Original)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Prüfbericht der letzten gültigen Hauptuntersuchung oder anderer amtlicher Nachweis
- Gutachten nach § 23 StVZO
- eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigungs-Nummer - nur, wenn Fahrzeug außer Betrieb gesetzt ist oder jetzt umgeschrieben wird)
- SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
- bei Minderjährigen: Einwilligung beider Elternteile und Benennung eines Zustellbevollmächtigten
Erforderliche Unterlagen
- Nachweis der Halterdaten (Personalausweis, Reisepass mit aktueller Meldebestätigung - nicht älter als 3 Monate)
- bei Firmen: Handelsregisterauszug bzw. Gewerbegenehmigung (im Original)
- eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigungs-Nummer)
- Gutachten nach § 23 StVZO eines amtlich anerkannten Sachverständigen, Prüfers oder Prüfingenieurs
- behördliches Führungszeugnis (Beantragung beim zuständigen Einwohnermeldeamt)
- Auszug aus dem Fahreignungsregister (Beantragung bei der zuständigen Kfz-Zulassung)
Erforderliche Unterlagen
- Nachweis der Halterdaten (Personalausweis, Reisepass mit aktueller Meldebestätigung - nicht älter als 3 Monate)
- bei Firmen: Handelsregisterauszug bzw. Gewerbegenehmigung (im Original)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein bzw. Abmeldebescheinigung bei vor dem 01.10.2005 stillgelegten Fahrzeugen)
- Neufahrzeuge: Zusätzlich bei Fahrzeugen mit EG-Typgenehmigung: eine Übereinstimmungsbescheinigung
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung für den Zeitraum der Zulassung
- Versicherungsbestätigung (gelb) (in Papierform)
- Nachweis über entrichtete Kfz-Steuer
Ab dem 02.01.2014 ist es im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge möglich, Kennzeichen mit einer vierstelligen Zahlengruppe zu erwerben.
Dabei ist zu beachten, dass bei den Unterscheidungszeichen
PIR - FTL - SEB
bei einer Zuteilung von einer vierstelligen Zahlengruppe für die mittlere Buchstabenkombination nur 1 Buchstabe verwendet werden darf, da nicht mehr als acht Stellen auf dem Kennzeichen zulässig sind. Wird eine vierstellige Zahlenkombination verwendet, würde das Kennzeichen beispielsweise wie folgt lauten: PIR N 1234.
Ausgenommen davon ist das Unterscheidungszeichen DW. Reservierungen sind ab sofort möglich.
Ab dem 1. Februar 2012 besteht die Möglichkeit für registrierte Händler den Weg der Internetzulassung zu nutzen.
Für Fragen stehen Ihnen:
Frau Johne (KFZ-Zulassung Freital) - Telefon: 03501/515-4285
Bitte prüfen Sie vor der Zulassung:
- die Gültigkeit Ihres Ausweispapiers
Im Personalausweis muss nach einem Wohnungswechsel die neue Anschrift eingetragen sein. Bei Vorlage des Reisepasses ist zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate) erforderlich, da der Pass keine Anschrift enthält
- ob die im Rahmen Ihres Fahrzeuges eingeschlagene Fahrgestellnummer mit der in der Zulassungsbescheinigung Teil II / Fahrzeugbrief eingetragenen Fahrgestellnummer übereinstimmt
Formulare (gültig ab 02.05.2014)
- SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer (ZOLL)
- Kontrollmitteilung gemäß § 6 Absatz 6 Fahrzeugzulassungsverordnung [pdf; 12,05 KB]
- Erklärung zur Weiterverwendung der Kennzeichenkombination - gültig ab Januar 2014 [pdf; 5,10 KB]
- Vollmacht zur Vorlage bei der Kfz-Zulassungsbehörde [pdf; 16,90 KB]
- Veräußerungsanzeige und Empfangsbestätigung nach § 13 Abs. 4 Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung (FZV) [pdf; 10,67 KB]
- Einverständniserklärung der gesetzlichen Vertreter über die Zulassung des Fahrzeuges [pdf; 16,34 KB]
Hinweise zum Datenschutz
Aufgrund von Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung sind wir verpflichtet, Sie
über die Erhebung und Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten zu informieren.
Die entsprechenden Informationen können Sie sich hier herunterladen:
Hinweis zur Kfz-Steuer
Die Kraftfahrzeugsteuer wurde bislang von den Ländern erhoben und verwaltet.
Mit dem Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes vom 19. März 2009 hat der Bund zum 1.Juli 2009 von den Ländern die Kraftfahrzeugsteuer übernommen. Die Finanzämter verwalten die Kraftfahrzeugsteuer allerdings noch längstens bis zum 30. Juni 2014 im Wege der Organleihe für den Bund. Im Verlauf des ersten Halbjahres 2014 übernehmen die Hauptzollämter als künftig zuständige Bundesfinanzbehörden die Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer. In Sachsen übergeben die Finanzämter am 02.05.2014 die Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer an die Hauptzollämter.
Die Hauptzollämter bearbeiten von da an sämtliche Anliegen im Bereich der Kfz-Steuer und sind damit Ansprechpartner für alle Fahrzeughalterinnen und -halter.
Aus diesem Grund gibt es neue Vordrucke für das SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer.
Dieses Formular ist ausgefüllt und unterschrieben im Original der Zulassungsbehörde vorzulegen.
Hinweise und Merkblätter zur Kraftfahrzeugsteuer
- Hinweise zur Entrichtung der Kraftfahrzeugsteuer [pdf; 12,21 KB]
- Hinweise zur Kraftfahrzeugbesteuerung [pdf; 12,46 KB]
- Merkblatt für die Halter von land- oder forstwirtschaftlichen Zugmaschinen und Sonderfahrzeugen [pdf; 26,89 KB]
- Merkblatt Sonderregelung für Kraftfahrzeuganhänger [pdf; 18,01 KB]
- Merkblatt Voraussetzungen der Kraftfahrzeugsteuervergünstigung für Schwerbehinderte [pdf; 15,70 KB]
Kfz-Zulassung / Hauptstelle Pirna
01796 Pirna, Schloßhof 2/4 (Haus SF)
01782 Pirna, Postfach 10 02 53/54
03501 515-4236
03501 515-4238
03501 515-4234
03501 515-4239
Kfz-Zulassung / Nebenstelle Freital
01705 Freital, Dresdner Straße 107
01782 Pirna, Postfach 10 02 53/54
03501 515-4285
03501 515-4282
03501 515-4272
03501 515-4281
03501 515-4284
Kfz-Zulassung / Nebenstelle Dippoldiswalde
01744 Dippoldiswalde, Weißeritzstraße 7
01782 Pirna, Postfach 10 02 53/54
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr