Aufgrund von Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung sind wir verpflichtet, Sie
über die Erhebung und Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten zu informieren.
Die entsprechenden Informationen können Sie sich hier herunterladen:
Natürlich haben Sie die Möglichkeit, bequem von zu Hause Ihren Zulassungsvorgang vorzubereiten.
Sie haben dadurch den Vorteil, dass Sie Wartezeiten in der Kfz-Zulassungsbehörde verkürzen, da Sie nach Abschluss der Erfassung Ihrer Daten einen individuellen Termin mit der Zulassungsbehörde vereinbaren.
Selbstverständlich können Sie sich zu Ihrem Zulassungsvorgang ein Wunschkennzeichen wählen bzw. ein Wunschkennzeichen vorab online reservieren. Die Gebühr für die Inanspruchnahme eines Wunschkennzeichens beträgt 12,80 Euro und ist bei der Zulassung des Fahrzeuges zuzüglich zur Bearbeitungsgebühr zu entrichten.
Eine Online-Reservierung wird für die Dauer von 90 Kalendertagen vorgenommen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Zulassung, so erlischt die Reservierung automatisch.
Termine für die Internetzulassung sind für die Hauptstelle Pirna und die Nebenstelle Freital möglich, in Sebnitz eingeschränkt nutzbar (Dienstag und Donnerstag).
Informationen zur Außerbetriebsetzung
Voraussetzungen
Bitte prüfen Sie zunächst, ob Sie die nachfolgenden notwendigen Voraussetzungen zur Online-Außerbetriebsetzung Ihres Fahrzeuges erfüllen.
Für die Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs benötigen Sie:
Hinweise
Die Sicherheitscodes befinden sich ausschließlich unter den Siegeln, die nach dem 01.01.2015 ausgegeben wurden.
Zur Online-Gebührenzahlung wird die Zahlungsverkehrslösung des Freistaates Sachsen (ePayBL) genutzt. Es stehen Ihnen folgende Zahlverfahren zur Auswahl:
Sofern Ihr Fahrzeug bereits über einen Verwertungsnachweis verfügt ("verschrottet" ist oder zur "Verschrottung" ansteht), ist eine internetbasierte Außerbetriebsetzung nicht möglich.
Für Krafträder und Anhänger mit einem Wechselkennzeichen ist eine internetbasierte Außerbetriebsetzung nicht möglich.
Weitere Informationen dazu finden Sie auf dem sächsischen iKfz-Portal.
Informationen zur Wiederzulassung
Hinweise:
Die Antragstellung auf Wiederzulassung ist nur unter den nachfolgenden Voraussetzungen möglich!
Ist die HU-Prüfplakette noch auf ihren vorhandenen Kennzeichenschildern angebracht, ist ein Aufsuchen der Zulassungsbehörde nicht erforderlich. Muss die Prüfplakette auf den Kennzeichenschildern neu aufgebracht werden, ist hierfür das Aufsuchen der Zulassungsbehörde notwendig!
Die internetbasierte Wiederzulassung können Sie leider nicht nutzen, wenn das Fahrzeug auf eine Firma / Unternehmen zugelassen war.
Bitte berücksichtigen Sie, dass die Gültigkeit der Wiederzulassung (Tag der Wiederzulassung) gesetzlich auf den dritten Tag nach Aufgabe der Zulassungsunterlagen der Zulassungsbehörde zur Post an den Halter festgesetzt werden muss.
Beispiel: Sie als Halter stellen Ihren Antrag auf Wiederzulassung an einem Freitag. Die zuständige Zulassungsbehörde erhält diesen Antrag in der Regel am nächsten Werktag über das Kraftfahrt-Bundesamt. Hier im Beispiel also Montag. Die Zulassungsbehörde lässt das Fahrzeug am Montag zu und versendet an diesem Tag die Zulassungsunterlagen per Post. In diesem Beispiel muss der Tag der Wiederzulassung auf den folgenden Donnerstag festgesetzt werden.
Weitere Informationen dazu finden Sie auf dem sächsischen iKfz-Portal.
Die Kraftfahrzeugsteuer wurde bislang von den Ländern erhoben und verwaltet.
Mit dem Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes vom 19. März 2009 hat der Bund zum 1.Juli 2009 von den Ländern die Kraftfahrzeugsteuer übernommen. Die Finanzämter verwalten die Kraftfahrzeugsteuer allerdings noch längstens bis zum 30. Juni 2014 im Wege der Organleihe für den Bund. Im Verlauf des ersten Halbjahres 2014 übernehmen die Hauptzollämter als künftig zuständige Bundesfinanzbehörden die Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer. In Sachsen übergeben die Finanzämter am 02.05.2014 die Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer an die Hauptzollämter.
Die Hauptzollämter bearbeiten von da an sämtliche Anliegen im Bereich der Kfz-Steuer und sind damit Ansprechpartner für alle Fahrzeughalterinnen und -halter.
Aus diesem Grund gibt es neue Vordrucke für das SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer.
Dieses Formular ist ausgefüllt und unterschrieben im Original der Zulassungsbehörde vorzulegen.
Ab dem 02.01.2014 ist es im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge möglich, Kennzeichen mit einer vierstelligen Zahlengruppe zu erwerben.
Dabei ist zu beachten, dass bei den Unterscheidungszeichen
PIR - FTL - SEB
bei einer Zuteilung von einer vierstelligen Zahlengruppe für die mittlere Buchstabenkombination nur 1 Buchstabe verwendet werden darf, da nicht mehr als acht Stellen auf dem Kennzeichen zulässig sind. Wird eine vierstellige Zahlenkombination verwendet, würde das Kennzeichen beispielsweise wie folgt lauten: PIR N 1234.
Ausgenommen davon ist das Unterscheidungszeichen DW. Reservierungen sind ab sofort möglich.
Ab dem 1. Februar 2012 besteht die Möglichkeit für registrierte Händler den Weg der Internetzulassung zu nutzen.
Für Fragen stehen Ihnen:
Eine Außerbetriebsetzung kann ohne Vollmacht durch Dritte durchgeführt werden.
Die Gültigkeit des Kurzzeitkennzeichens beginnt immer mit dem Tag der Beantragung. Die Gültigkeitsdauer beträgt maximal 5 Tage und darf nur an einem Fahrzeug verwendet werden. Eine Rückgabe der Kennzeichen entfällt. Auf Antrag hat die örtlich zuständige Zulassungsbehörde oder die für den Standort des Fahrzeuges zuständige Zulassungsbehröde ein Kurzzeitkennzeichen zuzuteilen.
Im Regelfall ist eine Versicherung an Eides statt in der Zulassungsbehörde abzugeben. Es ist daher das persönliche Erscheinen des Fahrzeughalters erforderlich. Die Abgabe einer Versicherung an Eides statt ist keine vertretbare Handlung.
Bitte prüfen Sie vor der Zulassung:
Im Personalausweis muss nach einem Wohnungswechsel die neue Anschrift eingetragen sein. Bei Vorlage des Reisepasses ist zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate) erforderlich, da der Pass keine Anschrift enthält
Hausanschrift:
01796 Pirna, Schloßhof 2/4 (Haus SF)
Postanschrift:
01782 Pirna, Postfach 10 02 53/54
Telefon: | 03501 515-4238 / -4243 / - 4239 / -4236 / -4245 / -4242 / -4234 |
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Fax: | 03501 515-4309 |
E-Mail: |
Hausanschrift:
01705 Freital, Hüttenstraße 14
Postanschrift:
01782 Pirna, Postfach 10 02 53/54
Telefon: | 03501 515-4272 und 4278 bis 4285 |
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Fax: | 03501 515-4309 |
E-Mail: |
Hausanschrift:
01744 Dippoldiswalde, Weißeritzstraße 7
Postanschrift:
01782 Pirna, Postfach 10 02 53/54
Telefon: | 03501 515-4273 und 4287 |
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Fax: | 03501 515-4309 |
E-Mail: |
Hausanschrift:
01855 Sebnitz, Kirchstraße 5
Postanschrift:
01782 Pirna, Postfach 10 02 53/54
Telefon: | 035971 841-67 |
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Fax: | 03501 515-4309 |
E-Mail: |
Montag: | 09:00 - 12:00 Uhr |
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Dienstag: | 09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 18:00 Uhr |
Mittwoch: | geschlossen |
Donnerstag: | 09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 17:00 Uhr |
Freitag: | 09:00 - 12:00 Uhr |