Keine aufsichtsrechtlichen Maßnahmen nach der Beschlussfassung der Haushaltssatzung 2026

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08.01.2026 15:15

Symbolbild Haushalt 2026

Beschwerde zur Haushaltssatzung abgewendet

Nach der Beschlussfassung der Haushaltssatzung des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge für das Jahr 2026 im Dezember 2025 wurde eine Beschwerde durch die aus vier Kreisräten bestehende Gruppe Konservative Mitte bei der Landesdirektion Sachsen als überörtliche Behörde eingereicht. 

Mit Schreiben vom 5. Januar 2026 teilte die Landesdirektion Sachsen gegenüber der Konservativen Mitte schriftlich umfangreich mit, dass kein Anlass für aufsichtsrechtliche Maßnahmen geboten ist und dass die Beschwerde der Genehmigung der Haushaltssatzung 2026 nicht entgegensteht.

Begründet wird dies unter anderem damit, dass es keinen Anlass für einen Eingriff durch die Landesdirektion gibt. Aus Sicht der Landesdirektion hat der Landkreis den Grundsatz der Berücksichtigung des Finanzbedarfes seiner kreisangehörigen Städte und Gemeinden nicht verletzt. Des Weiteren ist der Landkreis zur Erfüllung seiner Pflichtaufgaben auf die Anhebung der Kreisumlage angewiesen.