03.05.2023 15:15
Die Landesdirektion Sachsen hat mit Bescheid vom 2. Mai 2023 den Doppelhaushalt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge für 2023 und 2024 zum Vollzug freigegeben, welcher im Kreistag am 30. Januar 2023 beschlossen wurde. Die darin vorgesehenen Kreditaufnahmen konnten allerdings nur unter Auflagen genehmigt werden.
Die Haushaltsdokumente werden im Zeitraum vom 8. Mai 2023 bis 15. Mai 2023 zur öffentlichen Einsichtnahme ausgelegt.
„Nach dieser Frist tritt der Haushalt in Kraft. Die geplanten Finanzmittel stehen dann für die anstehenden Projekte zur Verfügung. Dazu gehören unter anderem die Beschaffung von Fahrzeugen und Geräten für die Straßenmeistereien, wichtige Straßenbaumaßnahmen sowie die Fortführung der Digitalisierung der kreiseigenen Schulen und Gymnasien“, so Landrat Michael Geisler.
Mit einem Kreisumlagesatz von 33,9 Prozent für 2023 bleibt dieser auf dem Niveau der Vorjahre. Für 2024 ist eine Erhöhung auf 34,9 Prozent vorgesehen.Die Bekanntmachung der Haushaltssatzung sowie die Information über die öffentliche Auslegung erfolgen im nächsten Amtsblatt, welches am 6. Mai 2023 erscheint.