31.01.2023 14:00
Am Montag, dem 30. Januar 2023 hat der Kreistag Sächsische Schweiz-Osterzgebirge mehrheitlich die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für die Jahre 2023 und 2024 beschlossen. Damit bleibt der Landkreis handlungsfähig und es konnte für die Projekte des Landkreises, die Leistungsempfänger und Träger Planungssicherheit geschaffen werden. Für den Entwurf sind im Vorfeld keine Einwendungen eingereicht worden.
In diesem Jahr gestalteten sich die Haushaltsverhandlungen besonders schwierig. Die Ausgangsdaten für die Planung des Haushaltes 2023/2024 sind negativer, als im Rahmen der Finanzplanung für das Jahr 2022 noch angenommen wurde. Die Ausstattung mit allgemeinen Deckungsmitteln ließ eine Deckung der Aufwendungen nicht zu.
Nicht nur im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge hatte die kommunale Ebene in den vergangenen Krisenjahren mit zahlreichen Herausforderungen zu kämpfen, die sich direkt und indirekt auf die Haushaltslage auswirken. Auch zukünftig kommen weitere Belastungen auf alle sächsischen Landkreise zu, die mit in den Entwurf der Haushaltssatzung für den Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge aufgenommen werden mussten. So führt die allgemeine Preisentwicklung, vor allem jedoch auf dem Gebiet der Bauwirtschaft, bei Investitions- und Straßenbauprojekten zu unvorhergesehenen Kostensteigerungen, die teilweise weit über den vorangegangenen Budgetschätzungen lagen.
Hinzu kommen weitere Mehraufwendungen durch die Ausweitung von Pflichtaufgaben und deren zu geringe Finanzierung durch Land und Bund. Insbesondere die stetige Steigerung der Sozialumlage durch den Kommunalen Sozialverband Sachsen (KSV) sowie die steigenden Aufwendungen für Leistungen nach Sozialgesetzbuch VIII und XII und den Öffentlichen Personennahverkehr nehmen einen weiterhin großen Anteil am Haushalt ein.
Trotz Nutzung der noch vorhandenen Ersatzdeckungsmittel kann der Haushalt für die Jahre 2023/2024 nicht vollständig ausgeglichen werden. Für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 ergibt sich ein Fehlbetrag im Ergebnishaushalt von 16,5 sowie 20,3 Millionen Euro. Der voraussichtliche Bestand an liquiden Mitteln wird sich am Ende des Haushaltsjahres 2024 auf minus 17,5 Millionen Euro belaufen. Darüber hinaus bestehen noch Risiken in den Haushaltsjahren 2023 und 2024 von 12,3 sowie 24,1 Millionen Euro, die auch mit der Beschlussfassung im Kreistag nicht abgedeckt werden können.
Mit dem Beschluss wird vor allem die Gewährleistung der bisherigen Angebote und Leistungen gegenfinanziert, ein größeres Investitionsgeschehen oder der Ausbau freiwilliger Leistungen ist damit nicht verbunden.
Kreditaufnahmen für Infrastrukturelle Grundversorgung
In beiden Jahren sieht der Haushalt zudem die Aufnahme von Krediten vor. Im Jahr 2023 sind 2,64 Millionen Euro und im Jahr 2024 2,24 Millionen Euro als Kreditaufnahme geplant. Ohne diese Kreditaufnahmen stünden keine Eigenmittel für Investitionen zur Verfügung und es wären Anpassungen im Finanzhaushalt im Bereich der Investitionstätigkeit erforderlich. Mit den Kreditaufnahmen werden Maßnahmen der infrastrukturellen Grundversorgung finanziert.
Kreisumlage leicht erhöht
Außerdem hat die Landesdirektion eine Erhöhung der Kreisumlage gefordert. Mit Blick auf die Finanzsituation der kreisangehörigen Städte und Gemeinden wurde auf Antrag der Fraktionen CDU, FDP, SPD und Freie Wähler eine moderate Erhöhung der Kreisumlage um ein Prozent im Jahr 2024 auf 34,9 Prozent festgelegt. Damit soll ein tragfähiger Kompromiss erreicht werden, der einerseits die Einschränkung der Handlungsfähigkeit der Städte und Gemeinden durch eine zu deutliche Erhöhung der Kreisumlage beachtet und andererseits auch die Verpflichtung der kreisangehörigen Kommunen, ihren Beitrag zur Deckung der Mehraufwendungen im Landkreis zu leisten, im Blick hat.
Mittel für geplante Instandhaltungen und Instandsetzungen der infrastrukturellen Grundversorgung
Nach heutigem Kenntnisstand sind die für das Haushaltsjahr 2023 eingeplanten Mittel, mit denen der Landkreis die Stadt Hohnstein bei der Sanierung und Übernahme der Burg Hohnstein unterstützen wird, erst ab 2024 notwendig. Daher wurden die eingeplanten Mittel in Höhe von 2,180 Millionen Euro auf den Zeitraum 2024 bis 2026 verschoben.
Von den freigewordenen Mitteln für 2023 werden 1,275 Millionen Euro zur Finanzierung von bereits geplanter Instandhaltungen und Instandsetzungen der infrastrukturellen Grundversorgung im Ergebnishaushalt genutzt.
Der nun beschlossene Haushalt ist aufgrund der Kreditaufnahme genehmigungspflichtig. Damit steht eine Entscheidung der Landesdirektion aus, bevor dieser wirksam werden kann.