Gesundheitszeugnis – Belehrungen für Beschäftigte im Lebensmittelbereich nach § 43

21.05.2024 13:30

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Infektionsschutzgesetz in Präsenz und Online – einfach und schnell

Vor erstmaliger Ausübung einer Tätigkeit im Lebensmittelbereich benötigen Personen, die gewerbsmäßig Lebensmittel herstellen, behandeln oder in den Verkehr bringen bzw. Personen, die dabei mit Bedarfsgegenständen wie Geschirr in Kontakt kommen, eine Bescheinigung gemäß § 43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz. Diese Bescheinigung konnte bisher in einer Schulung als Präsenzveranstaltung im Gesundheitsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge erworben werden.

Angesichts der großen Nachfrage ist inzwischen ein alternatives Online-Verfahren entwickelt worden, das schnell, sicher und unkompliziert am Ort der Wahl absolviert werden kann.

Zu beachten gilt, dass die gebührenbefreite Teilnahme an der Hygienebelehrung weiterhin ausschließlich in Präsenz stattfindet.

Für Teilnehmer, welche die Belehrungen nicht Online durchführen möchten, wird weiterhin die Präsenzveranstaltung im Gesundheitsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge angeboten.

•      zur Präsenz-Belehrung

Anmeldung: https://mitdenken.sachsen.de/-uJg3VxD4

•      zur Online-Belehrung

Anmeldung: https://pir.gotzg.de

Über das Verfahren können Termine innerhalb der nächsten Tage reserviert werden. Die eigentliche Belehrung dauert rund 40 Minuten und wird in 26 Sprachen sowie Gebärdensprache und leichter Sprache angeboten. Sie schließt mit dem sofortigen Abruf des Schulungszertifikates ab.

Interessenten finden alle Informationen auf unserer Webseite www.landratsamt-pirna.de/amtsaerztlicher-dienst.html