Genesenenzertifikate in der Apotheke erhalten

16.12.2021 00:00

Genesen

Die aktuell geltenden Corona-Vorschriften beinhalten weiterhin Regelungen beispielsweise zu Kontaktbeschränkungen, Einzelhandel und Gastronomie. Dabei gibt es oftmals Unterscheidungen zwischen genesenen bzw. geimpften Personen und Ungeimpften.

Als Pendant zum Impfzertifikat dient auch das Genesenenzertifikat dazu, unkompliziert per QR-Code den Status zu überprüfen. Dies können Genesene auch in der Apotheke oder bei ihrem Hausarzt erhalten.

Genesene sind asymptomatische Personen, bei denen der Tag der positiven PCR-Testung mindestens 28 Tage und maximal sechs Monate zurückliegt.

Gültig ist das Genesenenzertifikat jedoch erst 28 Tage nach der ersten positiven Testung.

Für die Ausstellung des Genesenenzertifikats muss der Genesene der Apotheke einen Nachweis über die durch PCR-Test-bestätigte Infektion vorlegen.

Als Nachweis für die Apotheke können folgende Dokumente genutzt werden:

  • PCR-Befund eines Labors
  • PCR-Befund einer Ärztin/eines Arztes
  • PCR-Befund einer Teststelle bzw. eines Testzentrums
  • ärztliches Attest oder  Absonderungsbescheinigung (beide Dokumente müssen die Testart „PCR“ sowie das Testdatum enthalten)
  • weitere Bescheinigungen von Behörden (sofern diese Angaben zu Testart „PCR“ und Testdatum enthalten)

Zudem ist die Identität nachzuweisen.