Neue Richtlinie zur Förderung von Kurzzeitpflegeplätzen in Sachsen (FRL KZP)

12.02.2024 15:15

Symbolbild Pflege, Rollstuhl

Mit dieser Richtlinie des Sächsischen Sozialministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt soll die Kurzzeitpflege in Sachsen ausgebaut und die Anzahl der zur Verfügung stehenden Plätze möglichst in allen Landkreisen und kreisfreien Städten erhöht werden. 

Durch das Investitionsprogramm sollen laut Sächsischem Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt ab 2024 vorerst 200 neue Plätze geschaffen werden. Dafür stehen im Sächsischen Haushalt in diesem Jahr 5,2 Millionen Euro zur Verfügung. Über die weitere Ausstattung des Programms im nächsten Doppelhaushalt 2025/26 wird der Sächsische Landtag entscheiden. 

Gefördert werden Neu-, Erweiterungs- und Umbaumaßnahmen zur Schaffung von solitären oder in bestehenden Versorgungsstrukturen eingebundenen Kurzzeitpflegeplätzen. Eingestreute Plätze werden nicht gefördert. 

Für jeden neu geschaffenen Platz ist eine Förderung für Neu- oder Erweiterungsbauten in Höhe von bis zu 100.000 Euro möglich. Für Um- und Ausbaumaßnahmen beträgt die Förderung maximal 75.000 Euro pro Platz. 

Die Förderrichtlinie ist veröffentlicht unter https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/20376-FRL-KZP 

Die Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank (SAB). Dort können vom 25. Januar bis zum 30. April 2024 die Anträge elektronisch gestellt werden. 
Wird das Antragsvolumen der eingereichten Anträge überschritten, wird eine Priorisierung der SAB im Einvernehmen mit dem Sozialministerium nach bestimmten Schwerpunkten vorgenommen. So soll beispielsweise in jedem Landkreis und jeder kreisfreien Stadt mindestens ein Vorhaben gefördert werden. 

Der Aufruf zur Einreichung von Anträgen und das entsprechende Prozedere ist auf der Seite der SAB hinterlegt: https://www.sab.sachsen.de/kurzzeitpflegeplätze