Extra-Geld für die Kinder- und Jugendarbeit im Jahr 2022

11.04.2023 13:00

Symbolbild

Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ stärkt Kinder und Jugendliche im Landkreis – so wurde es verwendet

Der Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge konnte im Jahr 2022 auf der Grundlage des Aktionsprogrammes „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ zusätzliche Mittel in Höhe von fast 380.000 Euro für die Kinder- und Jugendarbeit einsetzen.  
Insgesamt 74 zusätzliche Projekte wurden durch die Fördermittel im Rahmen der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zur Förderung der Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe im Freistaat Sachsen im Landkreis umgesetzt. Der Fördersatz betrug 100 Prozent. Zuwendungsfähig waren Personal- und Sachausgaben, aber keine investiven Maßnahmen.

Zusätzliche Projekte an die Träger der freien Jugendhilfe

Die zusätzlichen Mittel wurden für 18 Projekte der Kinder- und Jugendarbeit eingesetzt. Diese wurden neu konzipiert, um Bedarfe, die aufgrund der Corona-Pandemie entstanden waren und nicht durch bestehende Angebote aufgefangen werden konnten, zu decken. Die Projekte boten Möglichkeiten zur Treff- und Freizeitgestaltung sowie zur niederschwelligen pädagogischen Begleitung von Kindern und Jugendlichen in allen Lebenslagen. Der Bedarf an Beratung und Begleitung von Kindern, Jugendlichen und Familien, vor allem in der Einzelfallarbeit, war durch die Corona-Pandemie überproportional gestiegen.

Strukturelle Stärkung der Erziehungsberatungsstellen

Weiterhin wurden die zusätzlichen Mittel aus dem Aktionsprogramm zur Stärkung der vier Erziehungsberatungsstellen im Landkreis eingesetzt. Die zahlreichen Beratungsbedarfe, die aufgrund der Corona-Pandemie entstanden waren und nicht durch bestehende Angebote und Leistungen aufgefangen werden konnten, wurden über das Aktionsprogramm finanziert.

Freizeitaktivitäten in den Kommunen  

Insgesamt konnten 31 Städten und Gemeinden Zuwendungen für Freizeitaktivitäten in ihrem kommunalen Gebiet zur Verfügung gestellt werden. Die Städte und Gemeinden beantragten insgesamt 48 Maßnahmen, die in erster Linie Kindern und Jugendlichen zugutekamen. Finanziert wurden mit den Mitteln des Aktionsprogrammes beispielsweise Tischtennisplatten, Fußballtore sowie kleine Sport- und Spielgeräte.

Finanzierung von Ferienfreizeiten für Pflegekinder

Mit den zusätzlichen Mitteln wurden drei Ferienfreizeiten für Pflegekinder finanziert. Die Situation in Pflegefamilien war im Zusammenhang mit den Schulschließungen während der Corona-Pandemie besonders herausfordernd. Pflegeeltern als Laien in der Hilfe zur Erziehung mussten die häusliche Situation mit ihren Pflegekindern meistern.


Der Landkreis muss nach Eingang aller Verwendungsnachweise der einzelnen Zuwendungsempfänger nunmehr bis spätestens 31.12.2023 alle Einzelnachweise prüfen und dem Kommunalen Sozialverband Sachsen als Bewilligungsbehörde einen vollständigen Verwendungsnachweis vorlegen.

Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.