Erlass einer Allgemeinverfügung zum Betreten von Schulen

10.11.2021 00:00

Symbolbild

Vollzug des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz - IfSG)

Der Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge hat mit Wirkung ab 11.11.2021 die Allgemeinverfügung über die Durchführung von Maßnahmen der Gesundheitsüberwachung an Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge erlassen. Die Allgemeinverfügung ergänzt die Regelungen der bestehenden Schul- und Kita-Corona-Verordnung vom 05.11.2021. Ab morgen, Donnerstag, den 11.11.2021 wird schultäglich in allen Schulen ein SARS-CoV-2 – Selbsttest unter Aufsicht durchgeführt.

Zum Schutz der Kinder und Jugendlichen sowie sämtlichen in den Schulen Beschäftigten ergreift der Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge hiermit die Möglichkeit das Infektionsgeschehen zu erkennen und schnell zu reagieren. Durch eine tägliche Testung können Infektionen schneller erkannt und die betroffenen Schülerinnen und Schüler sowie auch betroffenes Personal früher von Schulgeschehen isoliert werden. Dadurch erwartet die Landkreisverwaltung eine wirkungsvollere Unterbrechung der Infektionsketten und ein Abmilderung der Fallzahlen aus den Schulen des Landkreises.

Ein positiver Nebeneffekt ist zudem der erhöhte Schutz von Kinder- Jugendvereinsaktivitäten. Durch die täglichen Testungen in den Schulen gehen die Kinder mit negativen Befund in die Freizeit und erlauben so ein sicheres Vereinsleben.

Im Zeitraum vom 11.11.2021 befristet bis einschließlich zum 25.11.2021 ist Personen nach Ziffer 1.2 der Allgemeinverfügung, also Schülern, Lehrkräften, Erziehern, Referendaren, Praktikanten u. ä., ehrenamtlich an Schulen Tätigen sowie sämtlichen sonstigem Personal und Besuchern, der Zutritt zum Gelände einer Allgemein- oder Berufsbildenden Schule nur erlaubt, wenn an jedem Unterrichtstag unmittelbar nach dem Betreten des Geländes durch einen Test nachgewiesen wird, dass keine Infektion mit SARS-CoV-2 besteht. Diese Regelung gilt für die Teilnahme am Präsenzunterricht und an sonstigen schulischen Maßnahmen und Veranstaltungen sowie an der Mittags- und Notbetreuung.

Der Testnachweis ist in der Schule unter Aufsicht durch einen über die Schule zur Verfügung gestellten und dort zu verwendenden Selbsttest mit negativem Ergebnis oder durch einen tagesaktuellen in einer zugelassenen Teststelle durchgeführter PCR-Test oder Antigenschnelltest zu führen.

Die Allgemeinverfügung ist auf der Internetseite des Landratsamtes unter
www.landratsamt-pirna.de/corona-bekanntmachungen.html einsehbar.