12.11.2025 10:00
NEWS - Information Sächsisches Staatsministerium für Infrastruktur und Landesentwicklung
Ab 12. November 2025 wird die Tonnagebegrenzung auf der Elbebrücke von 7,5 auf 30 Tonnen angehoben
Am 12. November 2025 wird die zulässige Verkehrslast von Einzelfahrzeugen auf der Elbebrücke Bad Schandau auf 30 Tonnen angehoben. Damit können beispielsweise Busse und LKW die Elbquerung wieder nutzen. Um die Brücke gleichmäßig zu belasten, müssen LKW allerdings einen Abstand von 50 Metern zueinander einhalten, der dafür sorgt, dass sich das Gewicht der Fahrzeuge besser über die gesamte Brücke verteilt.
Die Entscheidung beruht auf umfangreichen Mess- und Auswertungsdaten, die seit dem Belastungstest im April 2025 fortlaufend erhoben wurden. In die Bewertung flossen sowohl Verkehrs- und Temperaturbelastungen als auch die Ergebnisse der Bauwerksdiagnostik und Nachrechnungen ein. Die Monitoringsysteme wurden in den vergangenen Monaten erweitert und liefern ein präzises Bild des Tragverhaltens der Brücke.
Hintergrund für die Abstandsvorschrift von LKW und Bussen ist, dass sich bei zu geringem Abstand die Lasten mehrerer schwerer Fahrzeuge überlagern und dadurch einzelne Brückenfelder stärker als beabsichtigt beansprucht würden. Die Vorgabe ist eine reine Vorsichtsmaßnahme und dient der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer.
Die Brücke bleibt dennoch unter ständiger Beobachtung. Sollte sich das Tragverhalten verändern, werden die zulässigen Lasten erneut kurzfristig überprüft. Damit soll sichergestellt werden, dass die Elbebrücke weiterhin für alle Verkehrsteilnehmer so sicher und so leistungsfähig wie möglich betrieben werden kann. Die Entscheidung, ob ein Ersatzneubau, eine Brückensanierung oder eine Brückenertüchtigung erforderlich ist, konnte aufgrund der weiterhin anhaltenden Untersuchungen noch nicht getroffen werden.
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