Verschärfte Einreisebestimmungen aus der Tschechischen Republik und Kontrollen an den Grenzübergängen

13.02.2021 00:00

Symbolbild Corona-Virus

Verschärfte Einreisebestimmungen aus der Tschechischen Republik und Kontrollen an den Grenzübergängen

Aufgrund der sich ausbreitenden Mutationen des Corona-Virus im Nachbarland Tschechien hat der Freistaat Sachsen seine Quarantäne-Verordnung mit den Vorschriften für Einreisende geändert.

In Umsetzung der erlassenen Quarantäne-Verordnung des Freistaates Sachsen werden ab 14.02.2021 0:00 Uhr durch die Bundespolizei Einreisekontrollen an den Grenzübergängen erfolgen.

Alle sächsischen Grenzübergänge bleiben weiterhin ganztägig geöffnet.

Personen die in den Freistaat Sachsen einreisen, müssen einen negativen Corona-Test mitführen, der höchstens 48 Stunden vor der Einreise vorgenommen wurde und es gilt die Pflicht sich digital anzumelden. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem Portal des Freistaates Sachsen (https://www.coronavirus.sachsen.de/informationen-fuer-einreisende-nach-sachsen-7298.html).

Außerdem gilt die Pflicht, sich unverzüglich für 14 Tage in häusliche Quarantäne zu begeben. Ausnahmeregeln gelten wie folgt:

Ausnahmeregelungen von der Quarantänepflicht:

Ausnahmen von der Pflicht zur 14-tägigen häuslichen Quarantäne gelten bei Einreisenden aus einem Virusvarianten-Gebiet in Sachsen künftig nur für:

  • Beschäftigte in Einrichtungen des Gesundheits- und Pflegewesens (unter anderem Krankenhäuser, Arztpraxen, Pflegeeinrichtungen), wenn sie sich täglich auf das Nichtvorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 testen lassen.
  • Beschäftigte in Betrieben der Nutztierhaltung, die zur Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit dieser Betriebe unverzichtbar sind, wenn sie sich täglich auf das Nichtvorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 testen lassen.
  • Durchreisende (ohne Aufenthalt im Freistaat Sachsen).
  • Transportpersonal wie Lkw-Fahrer die weniger als 72 Stunden in Deutschland sind