Einführung des Bildungstickets ab 1. August 2021 auf der Zielgeraden – in der Übergangsphase dennoch Antrag auf Schülerbeförderung stellen

20.05.2021 00:00

Symbolbild

Die Mitglieder des Kreistages des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge haben sich zur Sitzung am 17.05.2021 erneut mit dem Thema „Bildungsticket“ befasst. Sie bestätigten einstimmig die Grundlagen zur Finanzierung des Bildungstickets in Abstimmung mit dem Verkehrsverbund Oberelbe und unter dem Vorbehalt des Beschlusses des Haushalts des Freistaates Sachsen zur Mitfinanzierung des Bildungstickets.

In einem ersten Schritt wurde im Kreistag März die Schülerbeförderungssatzung angepasst.

Alle Schüler zahlen ab dem Schuljahr 2021/22 einen Eigenanteil in Höhe von 15 Euro pro Monat. Die Schüler, welche derzeit die ermäßigten Abo-Monatskarten erhalten und in das Bildungsticket wechseln zahlen den Eigenanteil für 12 Monate im Schuljahr, alle anderen berechtigten Schüler zahlen den Eigenanteile für maximal 11 Monate.

Schülerinnen und Schüler, die keinen Anspruch auf geförderte Schülerbeförderung haben, können das Bildungsticket direkt bei den Verkehrsunternehmen beantragen und zahlen ebenfalls monatlich 15 Euro. Damit wird die Gleichbehandlung aller Schüler mit einem Anspruch auf das Bildungsticket hergestellt.

Der Landkreis wird nun die entsprechenden Vereinbarungen mit den Verkehrsunternehmen zu den Ausgleichsleistungen zum Bildungsticket abschließen. Mit dem Kreistagsbeschluss konnte ein weiterer Punkt auf dem Weg zur Einführung des sächsischen Bildungstickets zum 1. August 2021 erfüllt werden.

Antrag bis zum 31. Mai 2021 stellen

Für das Schuljahr 2021/2022 bedarf es noch bis zum 31. Mai 2021 bzw. umgehend nach dem Erhalt der Schulaufnahmebescheide der Beantragung der geförderten Schülerbeförderung über die Schule.

Dies betrifft

  • Schüler der Klassenstufen 1 und 5 bzw. neue Schüler und Wiederholer;
  • Schüler von Berufsbildenden Schulen im Vollzeitunterricht (jährlich neue Antragstellung notwendig);
  • Schüler, welche auf dem Schulweg mit dem Privatfahrzeug befördert werden sollen (jährlich neue Antragstellung notwendig);
  • Schüler, welche im freigestellten Schülerverkehr befördert werden sollen (jährlich neue Antragstellung notwendig) sowie
  • Schüler, bei denen sich auf Grund von Umzug die Anschrift verändert hat oder ein Schulwechsel bevorsteht.

Alle Schüler, welche im Schuljahr 2020/21 bereits einen Anspruch auf eine geförderte Schülerbeförderung hatten, erhalten einen neuen Bescheid sowie die Fahrausweise auf der Grundlage ihrer bereits vorliegenden Anträge.

Die Anträge finden Sie unter: www.landratsamt-pirna.de/schuelerbefoerderung.html 

Ab dem Schuljahr 2022/2023 wird angestrebt, dass alle Schülerinnen und Schüler das Bildungsticket über die Verkehrsunternehmen beantragen. Über das konkrete Verfahren wird gesondert informiert.

Kontakt:

Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Amt für Bildung und ÖPNV
Schloßhof 2/4, 01796 Pirna
Telefon: 03501 515-4405 / -4406 / -4408 / -4410 und -4411