Ehrenamtliche oder berufliche Betreuer gesucht

14.07.2023 09:45

Symbolbild

Wer durch einen Unfall, eine schwere Krankheit oder eine Behinderung in seiner Handlungsfähigkeit eingeschränkt wird, braucht einen Menschen an seiner Seite, der zum Beispiel Angelegenheiten mit der Krankenkasse, der Bank, dem Arbeitgeber oder Sozialleistungsträgern regelt. Wer bereits frühzeitig einer Person seines Vertrauens eine Vorsorgevollmacht erteilt, hat gut vorgesorgt. Wenn nicht, wird vom Gericht eine Betreuung eingerichtet. Wer sich gern in dieser Richtung engagieren möchte, kann sich für eine Betreuertätigkeit bewerben.

Welche Aufgaben werden von einem Betreuer übernommen?
Betreuer unterstützen Menschen mit einer Krankheit oder einer Behinderung in ihrer selbstständigen und selbstbestimmten Lebensführung. Die Aufgaben richten sich nach dem tatsächlich erforderlichen Regelungsbedarf der zu betreuenden Person. Dies kann unter anderem die Vermögenssorge, Ämter- und Behördenangelegenheiten oder Regelungen rund um die Wohnung betreffen.
Wichtig ist der regelmäßige persönliche Kontakt, um den Wünschen und Vorstellungen des betreuten Menschen Rechnung zu tragen.

Wer kann Betreuer werden?
Im Rahmen eines Betreuungsverfahrens prüft die Betreuungsbehörde, wer für die betroffene Person als rechtliche Vertretung eingesetzt werden kann. Vorrangig werden zumeist Familienangehörige oder Personen aus dem Umfeld des Betroffenen zum Betreuer bestellt.

Gibt es keine Angehörigen aus dem familiären oder sozialen Umfeld der betroffenen Person, so kommen ehrenamtliche Fremd- oder berufliche Betreuer zum Einsatz. Per richterlichem Beschluss werden Betreuer als gesetzliche Vertretung für die betroffene Person bestellt und erhalten damit ihre Handlungsgrundlage.

Ehrenamtlicher Betreuer kann grundsätzlich jede geschäftsfähige Person werden, wenn sie dafür geeignet ist. Dafür ist die Vorlage eines Führungszeugnisses und einer Auskunft aus dem zentralen Schuldnerverzeichnis, beides nicht älter als drei Monate, bei der zuständigen Betreuungsbehörde erforderlich.

Berufliche Betreuer müssen darüber hinaus eine erforderliche Sachkunde und einen ausreichenden Berufshaftpflichtversicherungsschutz nachweisen sowie sich bei der Stammbehörde registrieren lassen.

Welche Vergütung erhalten Betreuer?
Ehrenamtliche Betreuer erhalten für ihre Tätigkeit eine pauschale Aufwandsentschädigung von aktuell 425,00 Euro jährlich pro Betreuung. Außerdem sind sie in ihrer Tätigkeit haftpflicht- und unfallversichert.
Berufliche Betreuer sind zumeist freiberuflich tätig. Sie müssen sich selbst versichern und werden nach dem Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz vergütet.

Information und Beratung zur Betreuertätigkeit
Wer jetzt neugierig geworden und mehr zum Thema erfahren möchte, ist herzlich eingeladen sich beraten zu lassen. Interessenten an der Tätigkeit als ehrenamtlicher oder beruflicher Betreuer wenden sich gern an die Betreuungsbehörde.

Kontakt:
Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Betreuungsbehörde
Schloßhof 2/4
01796 Pirna
Telefon: 03501 515-2070
E-Mail: betreuungsbehörde@landratsamt-pirna.de