Corona-Virus: Verordnung zur Testpflicht für Reiserückkehrer aus Risikogebieten tritt in Kraft

07.08.2020 00:00

Symbolbild

Auf Anordnung des Bundesgesundheitsministers Jens Spahn tritt am 8. August 2020 zusätzlich eine Verordnung zur Testpflicht in Kraft. Sie verpflichtet Einreisende aus Risikogebieten dazu, sich bei ihrer Einreise nach Deutschland einem Corona-Test zu unterziehen.

Die Testungen erfolgen durch den Hausarzt oder das Testzentrum der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen am Flughafen Dresden. Alternativ können die Einreisenden ein negatives Testergebnis vorlegen, das nicht älter als 48 Stunden sein darf. Solange kein negatives Testergebnis vorliegt, müssen sich Einreisende aus Risikogebieten in Quarantäne begeben.

Grundsätzlich müssen sich alle Rückkehrer aus Risikogebieten beim zuständigen Gesundheitsamt melden. Dies kann anhand der Aussteigerkarten bei der Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln (Flugzeug, Fernbus etc.) oder über das Onlineformular auf unserer Webseite www.landratsamt-pirna.de erfolgen.

Weitere Informationen unter https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus-infos-reisende/faq-tests-einreisende.html.