Corona-Virus: Aufhebung der Allgemeinverfügung des Landkreises vom 23.10.2020

31.10.2020 00:00

Symbolbild

Am 30.10.2020 hat das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt eine neue Fassung der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung bekanntgegeben. Diese tritt zum 02.11.2020 in Kraft.

Ausgehend von den Regelungen der neuen Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung ist die Aufrechterhaltung der Allgemeinverfügung des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge aufgrund der Überschreitung des Inzidenzwertes von 50 Infektionen auf 100.000 Einwohner in den letzten 7 Tagen vom 23.10.2020 sodann nicht länger erforderlich. Deshalb erfolgt deren Aufhebung zum 02.11.2020, 00:00 Uhr. Die Aufhebungsverfügung der Allgemeinverfügung des Landkreises vom 23.10.2020 finden Sie unter https://www.landratsamt-pirna.de/bekanntmachungen.html.

Aktuell besteht für den Landkreis kein Erfordernis von der Möglichkeit nach § 8 der neuen Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung Gebrauch zu machen und eigene verschärfende Maßnahmen zu erlassen, die der Eindämmung des Infektionsgeschehens dienen und über die Regelungen des Freistaates Sachsen hinausgehen.