Corona-Virus: Unterschreitung der Inzidenz von 100 an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen – Lockerungen ab 2. Juni 2021

31.05.2021 00:00

Symbolbild

Im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge wurde die Sieben-Tage-Inzidenz von 100 an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen am 31. Mai 2021 unterschritten.

Laut dem Robert Koch-Institut beträgt die Inzidenz im Landkreis am 31. Mai 2021 55,4.

Ab dem 2. Juni 2021 sind auf dem Gebiet des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge somit u. a. zulässig (ggf. unter Beachtung Testpflicht, Kontaktnachverfolgung bzw. weiterer Hygienemaßnahmen):

  • Private Zusammenkünfte von maximal 5 Personen aus 2 Haushalten innen und draußen maximal 10 Personen aus 2 Haushalten.
  • Aufenthalt außerhalb der Wohnung bzw. Unterkunft auch von 22:00 bis 05:00 Uhr (keine Ausgangssperre)
  • Öffnung von Ladengeschäften und Märkten (keine Terminvergabe mehr erforderlich)
  • Öffnung von Gastronomie im Außenbereich
  • Öffnung von Kulturstätten, Freizeit- und Vergnügungsparks sowie weiteren gewerblichen Freizeitaktivitäten im Außenbereich (u. a. Kletterparks, Kanutouren)
  • Ausübung und Inanspruchnahme von körpernahen Dienstleistungen (auch Kosmetik- und Tattoostudios)
  • Öffnung von Kunst-, Musik- und Tanzschulen über Einzelunterricht hinaus

 

Der genaue Wortlaut der Bekanntmachung ist auf der Internetseite des Landratsamtes unter www.landratsamt-pirna.de/corona-bekanntmachungen.html einsehbar.
 

Die Internetseite des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge „Welche Regelungen gelten aktuell bei uns im Landkreis?“ wird derzeit an die neue Sächsische Corona-Schutzverordnung vom 26.05.2021 angepasst und in Kürze unter www.landratsamt-pirna.de/welche-regelungen-gelten-aktuell-bei-uns-im-landkreis-22281.html wieder verfügbar sein.