Corona: Landrat richtet Verwaltungsstab wieder ein

04.11.2021 00:00

Symbolbild

Der starke Anstieg der Corona-Fallzahlen im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge hat zu einem deutlich spürbaren Tätigkeitsaufwand in der Verwaltung des Landkreises geführt. Daher greift Landrat Michael Geisler auf bewährte Maßnahmen und Mittel zurück und hat den Verwaltungsstab zur Bewältigung dieser Herausforderung mit Wirkung zum 29.10.2021 einberufen. Auch das Bürgertelefon wurde aufgrund des erhöhten Aufkommens von Anfragen mit Personal verstärkt.

Zum Stand 03.11.2021, 11:00 Uhr, lag die Inzidenz im Landkreis bei einem Wert von 445. Der Landkreis hat aus seinem Datenbestand (unabhängig vom Meldedatum) folgende Daten ermittelt:

•    Aktuell positiv getestete Personen:                                               2.443     (+ 529)
•    Seit 02.03.2020 positiv getestete Personen:                              25.700     (+ 622)
o    Seit 02.03.2020 davon mittels PCR-Test bestätigt:                   25.363     (+ 610)
o    Seit 02.03.2020 davon nur per Schnelltest:                                  337       (+ 12)
•    Seit 02.03.2020 geheilte/aus Quarantäne entlassene Personen: 22.250    (+ 92)
•    Seit 02.03.2020 verstorbene Personen:                                        1007       (+ 01)

Die Herausforderung ist es derzeit, rund 1200 offene Fälle zu bearbeiten. Um dies kurzfristig und fachlich fundiert umzusetzen, nutzt die Landkreisverwaltung alle Personal- und Sachressourcen. Aktuell sind drei Rechercheteams an den Standorten Pirna, Dippoldiswalde und Freital für die Kontaktnachverfolgung auch am Wochenende eingesetzt.

Zudem wurde ein weiteres Spezialisten-Team eingerichtet, um die Infektionsgeschehen in Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens sowie der Altenpflege zu erfassen und geeignete Maßnahmen mit den jeweiligen Betreibern abzustimmen und zu ergreifen. Unterstützt werden sie von über 100 Verwaltungsmitarbeitern sowie fünf Soldaten der Bundeswehr.

Die Landkreisverwaltung bittet positiv getestete Bürgerinnen und Bürger darum, von wiederholten Nachfragen abzusehen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landkreises kontaktieren Sie schnellstmöglich.

Nach den Regelungen der Allgemeinverfügung des Landkreises über die Absonderung von engen Kontaktpersonen, von Verdachtspersonen und von positiv auf das Coronavirus getesteten Personen vom 27.10.2021 müssen sich enge Kontaktpersonen unverzüglich häuslich absondern (Quarantäne). Der erste volle Tag der Quarantäne ist der Tag nach dem letzten Kontakt zum bestätigten COVID-19-Fall.