Breitbandausbau „Weiße Flecken“: Bestätigung der Vergabeentscheidung des Landkreises auch in zweiter Instanz

18.10.2022 00:00

Symbolbild

Der Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge wird in 19 der 36 Kommunen im Landkreis für die „Weißen Flecken“ gemeinsam mit der SachsenEnergie AG den geförderten Breitbandausbau starten. Alle Adresspunkte der Gebietskulisse, bei denen aktuell weniger 30 Mbit/s Internetgeschwindigkeit anliegen, werden einen kostenfreien Breitbandanschluss erhalten.

Das Oberverwaltungsgericht Bautzen bestätigte mit Beschluss vom 13.10.2022 in zweiter Instanz die Vergabeentscheidung des Landratsamtes an die SachsenEnergie AG. Damit ist der Weg frei, um mit dem Ausbau zu starten. Sobald die endgültigen Fördermittelbescheide von Bund und Land vorliegen, wird der Zuwendungsvertrag mit der SachsenEnergie AG unterzeichnet und die rund 2.850 Kilometer Glasfaserkabel können in den teilnehmenden Kommunen verlegt werden.

Rechtsverfahren verzögerte Baubeginn

Im Ergebnis des europaweiten Auswahlverfahrens für den investiven Ausbau des geförderten Breitbandausbaus des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge wurden die Angebote der SachsenEnergie AG ausgewählt. Gegen diese Vergabeentscheidung hatte die Telekom Deutschland GmbH Rechtsmittel eingelegt. Hintergrund: das Angebot der Telekom Deutschland GmbH war aufgrund formaler und inhaltlicher Fehler von der Wertung ausgeschlossen worden. Diese reichte am 08.06.2022 einen Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer Sachsen sowie einen Antrag auf einstweilige Anordnung beim Verwaltungsgericht Dresden ein, woraufhin dem Landkreis ein Zuschlagsverbot erteilt worden war.

Mit Beschluss vom 02.09.2022 verwarf die Vergabekammer Sachsen den Nachprüfungsantrag aufgrund fehlender sachlicher Zuständigkeit als unzulässig. Zu dieser Entscheidung reichte die Telekom Deutschland GmbH keine Beschwerde beim Oberlandesgericht Dresden ein, womit dieses Rechtsverfahren abgeschlossen war.

Nachdem das Verwaltungsgericht Dresden den Antrag der Telekom Deutschland GmbH mit Beschluss vom 18.08.2022 als unbegründet abgelehnt hatte und so die Gründe für den Ausschluss als rechtmäßig einordnete, legte das Telekommunikationsunternehmen Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichtes Dresden beim Oberverwaltungsgericht Bautzen ein.

Oberverwaltungsgericht Bautzen bestätigte Vorgehensweise des Landkreises

Mit der Zurückweisung dieser Beschwerde durch das Oberverwaltungsgericht Bautzen am 13.10.2022 wurden die Vorgehensweise, das Ergebnis und die Begründung der Prüfung des Verwaltungsgerichtes Dresden vollumfänglich bestätigt. Der jetzt vorliegende Beschluss ist unanfechtbar.

Mit Gesamtkosten in Höhe von 102 Millionen Euro sollen rund 3.900 Adresspunkte und 7.000 sogenannte Vortriebsadressen gigabitfähig erschlossen werden. Darunter zählen auch 32 Schulen.