Besucherverkehr im Landratsamt – was gilt ab dem 15.11.2021

12.11.2021 00:00

Foto Schloßhof

  • Änderung der Öffnungszeiten
  • Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske
  • 3-G-Regel
  • Schließung Bürgerbüro Sebnitz verlängert

Innerhalb der Landkreisverwaltung werden die Mitarbeiter noch stärker als bisher schon in die Coronabekämpfung eingebunden. Dadurch wird es zu Einschränkungen des regulären Dienstbetriebes kommen. Deshalb ist es auch erforderlich, die Öffnungszeiten zu reduzieren. Dennoch sollen die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit erhalten wichtige Angelegenheiten im Landratsamt zu klären. Vor allem in den leistungsrelevanten Bereichen des Jugend- und Sozialamtes sowie der Kfz-Zulassung und der Führerscheinstelle sind weiterhin persönliche Vorsprachen möglich.

Ab kommendem Montag, dem 15.11.2021, gelten folgende Sprechzeiten:

Am Dienstag und Donnerstag ist die Behörde wie gewohnt von 08:00 – 12:00 Uhr sowie von 13:00 – 18:00 Uhr geöffnet, jedoch wird eine vorherige Terminvereinbarung dringend empfohlen.

An den übrigen Tagen bleibt die Landkreisverwaltung für den Bürgerverkehr geschlossen, nur noch in Ausnahmefällen sind persönliche Vorsprachen möglich, jedoch ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung per Telefon oder E-Mail.

In allen Verwaltungsgebäuden gilt die 3-G-Regelung sowie die Pflicht, eine FFP2-Maske zu tragen.

Falls erforderlich, kann am Einlass der Behördenstandorte ein Selbsttest unter Aufsicht  durchgeführt werden.

Schließung Bürgerbüro Sebnitz um eine Woche verlängert

Die Schließung der Außenstelle des Bürgerbüros des Landratsamtes in Sebnitz muss leider um eine Woche verlängert werden, voraussichtlich bis zum 19.11.2021. Dringende Anliegen können in dieser Zeit in Pirna erledigt werden.

Bürger, die im genannten Zeitraum ihren Führerschein abholen können, werden gebeten sich unbedingt vorab telefonisch unter der Nummer 03501 515-0 zu melden.

Wir bitten um Beachtung und Verständnis für diese Maßnahmen.