Besucherregelung in der Landkreisverwaltung ab 29.11.2021

25.11.2021 00:00

Foto Schlosshof Pirna

  • Generell vorherige Terminvereinbarung erforderlich
  • Maskenpflicht
  • 3-G-Regelung
  • Außenstelle Sebnitz komplett geschlossen

Mit Beginn der neuen Woche ab 29.11.2021 müssen die Öffnungszeiten in der Landkreisverwaltung für den Bürgerverkehr weiter reduziert werden. So wird es ausschließlich über eine Terminvergabe und unter Einhaltung der festgelegten Maßnahmen zur Maskenpflicht (FFP2-Maske oder vergleichbare Atemschutzmaske ohne Ausatemventil) sowie der 3-G-Regelungen möglich sein, dienstags und donnerstags zwischen 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr in der Behörde vorzusprechen.

Eine Ausnahme bilden die Kfz-Zulassung und die Führerscheinstelle. Diese Dienstleistungen können wie bisher zusätzlich montags und freitags in Anspruch genommen werden, jedoch auch dort mit zwingender vorheriger Terminvereinbarung.

Besucher ohne Impf- oder Genesenennachweis benötigen in jedem Fall einen tagesaktuellen Test im Vorfeld des Termins. Einen Test erhalten Sie in einem der im Landkreis vorhandenen Testzentren: www.landratsamt-pirna.de/coronatests-im-landkreis.html.

Die oben genannten Regelungen gelten nicht für die Außenstellen des Landratsamtes in Sebnitz. Sowohl das Bürgerbüro als auch die Kfz-Zulassungsstelle sind für den Besucherverkehr komplett geschlossen.

Im Interesse des Infektionsschutzes in der gegenwärtigen Situation wird darum gebeten, Angelegenheiten möglichst telefonisch, per E-Mail oder auf postalischem Wege zu klären.

 

 

Kontakte:

Zentrale Einwahl
Telefon: 03501 515-0
E-Mail: buergerbuero.pirna@landratsamt-pirna.de

Postanschriften:

Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

Schloßhof 2/4
01796 Pirna

Landratsamt Dippoldiswalde
Weißeritzstraße 7
01744 Dippoldiswalde

Landratsamt Freital
Dresdner Straße 107 &
Deubener Straße 6
sowie Lutherstraße 16
01705 Freital